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13 Jahre lang lebten die als Haupttäter angeschuldigten drei Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt (tot) und Uwe Mundlos (tot) unerkannt und ohne offizielle Anmeldung in Deutschland. Von den jetzt fünf Angeklagten, die von insgesamt zwölf RechtsanwältInnen verteidigt werden, sind zwei in Untersuchungshaft. | 13 Jahre lang lebten die als Haupttäter angeschuldigten drei Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt (tot) und Uwe Mundlos (tot) unerkannt und ohne offizielle Anmeldung in Deutschland. Von den jetzt fünf Angeklagten, die von insgesamt zwölf RechtsanwältInnen verteidigt werden, sind zwei in Untersuchungshaft. | ||
==Die Mordserie== | |||
Seit dem Jahr 2000 schlugen die Täter dreimal in Nürnberg, einmal je in Hamburg und Rostock und zwei Mal in München zu. Am 29. August 2001 war der Gemüsehändler [[Habil Kilic]] in der [[Bad-Schachener-Straße]] mit zwei Kugeln in den Kopf quasi hingerichtet worden. Hinzu kommen zu den Morden jedoch weitere ''14 Bankraube'', die in dieser Zeit nach einem gleichartigen Muster begangen wurden. | |||
*9. September 2000 - Enver S. in Nürnberg | |||
*19. Jan. 2001 - Anschlag in Köln | |||
*13. Juni 2001 - Abdurrahim Ö. in Nürnberg | |||
*27. Juni 2001 - Süleyman T. in Hamburg | |||
*29. August 2001 - [[Mord_in_der_Trappentreustraße_4_(2005|Habil K. in München-Ramersdorf]] | |||
*25. Februar 2004 - Yunus T. in Rostock | |||
* 9. Juni 2004 Anschlag in Köln | |||
*9. Juni 2005 - Ismail Y. in Nürnberg | |||
*15. Juni 2005 - Theodorus B. in München | |||
*4. April 2006 - Mehmet K. in Dortmund | |||
*6. April 2006 - Halit Y. in Kassel | |||
*25. April 2007 - Michéle K. in Heilbronn | |||
==Ortswahl== | ==Ortswahl== | ||
Oberlandesgerichte sind laut Gerichtsverfassungsgesetz als erste Instanz dann zuständig, wenn der Vorwurf auf Mord (und wie hier Bildung einer terroristischen Einigung) lautet. Der Prozess sollte unbedingt in [[München]] verhandelt werden. Denn von zehn Morden, für die der so genannte NSU verantwortlich gemacht wird, wurden fünf in Bayern verübt - zwei in München, drei in Nürnberg. | Oberlandesgerichte sind laut Gerichtsverfassungsgesetz als erste Instanz dann zuständig, wenn der Vorwurf auf Mord (und wie hier Bildung einer terroristischen Einigung) lautet. Der Prozess sollte unbedingt in [[München]] verhandelt werden. Denn von zehn Morden, für die der so genannte NSU verantwortlich gemacht wird, wurden fünf in Bayern verübt - zwei in München, drei in Nürnberg. |
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