Diskussion:Gaffer verhaften: Unterschied zwischen den Versionen

Aus München Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 27: Zeile 27:


tja, gute Nacht  (aus Die Zeit 52/17) -- [[Benutzer:Baha|Baha]] ([[Benutzer Diskussion:Baha|Diskussion]]) 09:11, 14. Dez. 2017 (CST)
tja, gute Nacht  (aus Die Zeit 52/17) -- [[Benutzer:Baha|Baha]] ([[Benutzer Diskussion:Baha|Diskussion]]) 09:11, 14. Dez. 2017 (CST)
Und dann immer wieder:
==Unwissende Autofahrer ==
Dass viele Autofahrer offensichtlich nicht wissen, wie man nach einem Unfall so schnell wie möglich eine Rettungsgasse bildet, wird immer wieder zum Problem. Erst im Januar hatte ein anderer schwerer Unfall auf der A9, in diesem Fall bei Pegnitz, für Aufsehen gesorgt. Die Feuerwehr kam nicht zur Unfallstelle durch, da die Autofahrer keine Rettungsgasse bildeten.
Es ist leider wahr: [https://www.br.de/nachrichten/behinderung-rettungskraefte-muenchberg-100.html Die Feuerwehrleute mussten aus ihren Fahrzeugen aussteigen und die Autofahrer bitten, zur Seite zu fahren . ]  --[[Benutzer:Blass|Blass]] ([[Benutzer Diskussion:Blass|Diskussion]]) 16:21, 1. Mai 2018 (CDT)

Aktuelle Version vom 1. Mai 2018, 23:21 Uhr

Münchenbezug?

Halli Hallo Blass.

Ich will ja nicht nerven, aber ist dieser Artikel Relevant???

--WuffiWuff2 (Diskussion) 09:09, 24. Nov. 2017 (CST)


Hallo Wuffi!
Ja, wenn ich das mal so sagen darf: 250 Leute auf einer Kreuzung, die einfache Menschenrechte missachten. Mitten in München. Was erwartest du noch mehr? Klar dass Seehofer, Söder und Reiter andere Sorgen haben. Aber die sind nicht der Maßstab hier.
(relevant schreibt sich trotzdem mit kleinem r) --Baha (Diskussion) 14:59, 24. Nov. 2017 (CST)

Benachbartes Thema:

Hallo, auch wenn es aus Norddeutschland berichtet wird:

Killer in Autos, Erstmals ist in Hamburg ein Todesraser wegen Mordes angeklagt. Bisher kamen Verkehrssünder beschämend glimpflich davon
Manche Wege müssen mühsam geebnet werden, ehe man sie betreten kann. Das gilt auch für das Rechtssystem. Gesetze und Gerichtsurteile setzen Maßstäbe für das allgemeine Bewusstsein. Und umgekehrt wird neues Recht oft erst durch gesellschaftliches Umdenken ermöglicht. Als 1994 endlich der Paragraf gestrichen wurde, der Homosexualität unter Strafe stellte, hatte er schon längst wie ein Relikt gewirkt.
Ein weiteres Beispiel ist aktuell im Hamburger Landgericht zu beobachten. Dort ist ein Mann angeklagt, der einen Menschen totgefahren und zwei weitere lebensgefährlich verletzt hat. Der 24-Jährige war mit mehr als 140 Stundenkilometern durch Hamburg gerast, in einem gestohlenen Auto und ohne Führerschein. Er schoss über rote Ampeln, floh vor der Polizei, fuhr auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in einen Wagen. Nun muss er sich gegen eine Anklage verteidigen, die noch vor Kurzem undenkbar gewesen wäre: Mord. Darauf steht lebenslange Haft. Das gab es in Hamburg noch nie, auch bundesweit ist diese Entwicklung noch neu. Erstmals hat das Landgericht Berlin im Februar zwei Raser wegen Mordes verurteilt. Weil sie mit ihrer rücksichtslosen Fahrt in Kauf genommen hätten, dass andere zu Tode kommen. Der Fall liegt noch beim Bundesgerichtshof, aber das Urteil hat bereits jetzt ein wichtiges Signal gesendet.
Bisher kamen Raser beschämend glimpflich davon. Die Statistik zeigt klar, dass zu schnelles Fahren und Alkohol die Hauptursachen für Unfälle sind. Dennoch finden es viele in Ordnung, sich nach ein paar Bier hinters Steuer zu setzen oder in Eile schneller zu fahren als erlaubt. Jeder meint, die Gefahr einschätzen zu können. Geht es dann schief, gilt das meist als Fahrlässigkeit, als Augenblicksversagen, wie die Juristen es nennen. Nach dem Motto: Kann mal passieren.
Das ändert sich nun, ausgelöst durch das Phänomen der illegalen Autorennen. Ein Fall in Köln hatte die Debatte ausgelöst, als zwei Männer bei einem Rennen eine 19-jährige Frau totfuhren. Die beiden kamen mit Bewährungsstrafen davon. Fahrlässigkeit, hieß es einmal mehr. Was aber soll daran fahrlässig sein, wenn der Raser die tödliche Gefahr selbst heraufbeschworen hat?
Viel zu oft halten sich Gerichte mit ihren Strafen befremdlich zurück. Das Harburger Amtsgericht ließ Ende Oktober einen Todesfahrer mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, obwohl er zwei Menschen getötet und einen zum Krüppel gefahren hat. Der Raser stand sogar unter Bewährung, als er betrunken mit Tempo 150 durch Rothenburgsort raste und den tödlichen Crash verursachte. …

tja, gute Nacht (aus Die Zeit 52/17) -- Baha (Diskussion) 09:11, 14. Dez. 2017 (CST)


Und dann immer wieder:

Unwissende Autofahrer

Dass viele Autofahrer offensichtlich nicht wissen, wie man nach einem Unfall so schnell wie möglich eine Rettungsgasse bildet, wird immer wieder zum Problem. Erst im Januar hatte ein anderer schwerer Unfall auf der A9, in diesem Fall bei Pegnitz, für Aufsehen gesorgt. Die Feuerwehr kam nicht zur Unfallstelle durch, da die Autofahrer keine Rettungsgasse bildeten.

Es ist leider wahr: Die Feuerwehrleute mussten aus ihren Fahrzeugen aussteigen und die Autofahrer bitten, zur Seite zu fahren . --Blass (Diskussion) 16:21, 1. Mai 2018 (CDT)