Bayerische Staatszeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die „'''Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger'''“ werden herausgegeben
Die Wochenzeitung „'''Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger'''“ werden von einer Verlagsgemeinschaft zwischen dem [[Süddeutscher Verlag|Süddeutschen Verlag]] und dem Münchner Zeitungsverlag auf Grund eines Vertrages mit dem [[Freistaat Bayern]] herausgegeben.
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Version vom 21. März 2016, 18:17 Uhr

Die Wochenzeitung „Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger“ werden von einer Verlagsgemeinschaft zwischen dem Süddeutschen Verlag und dem Münchner Zeitungsverlag auf Grund eines Vertrages mit dem Freistaat Bayern herausgegeben.

Die Bayerische Staatszeitung beleuchtet Politik, Wirtschaft, Kultur sowie den kommunalen Bereich in Bayern; ein Schwerpunkt liegt auf der Landtags-Berichterstattung. Berücksichtigung finden daneben zahlreiche Fachthemen, das Hauptaugenmerk gilt dabei dem Bausektor.

Mit der Bayerischen Staatszeitung erscheint die regelmäßige Beilage „Unser Bayern“.

Bayerische Staatszeitung

Chefredakteur/verantwortlich für den Inhalt: Ralph Schweinfurth ralph.schweinfurth(at)bsz.de Tel. (0 89) 29 01 42-10 Chefin vom Dienst: Waltraud Taschner-Kupka waltraud.taschner-kupka(at)bsz.de Tel. (0 89) 29 01 42-10

Online:

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Bayerischer Staatsanzeiger

Verantwortlich:  Jan Peter Gühlk jan.guehlk(at)bsz.de Tel. (0 89) 29 01 42-50

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