Königtum

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Das Königtum Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr 1806. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel König tragen. Im Frieden von Pressburg (1805) zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. wurden mehrere mit Napoleon verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben.

Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel König Maximilian I. Joseph von Bayern an.

Am 26. Mai 1818 wurde vom König eine neue Verfassung für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.

1871 wurde Bayern Teil des neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern (Armee, Post und Eisenbahn). Die Könige von Bayern behielten wie die anderen Fürsten ihre Titel.

Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kaiserreich im November 1918 abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, Ludwig III., als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Wie alle deutschen Monarchien wurde das Königreich Bayern aufgelöst, und es kam zur Räterepublik.

Könige Bayerns

1806-1825 Maximilian I. Joseph
1825-1848 Ludwig I.
1848-1864 Maximilian II. Joseph
1864-1886 Ludwig II.
1886-1913 Otto I.
1913-1918 Ludwig III.

Siehe auch