Bettelverbot in München: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Dezember 2012, 22:44 Uhr

Bettler und Bettelverbote in Bayern, München und anderswo …

Der deutsche "Demutsbettler" sei inzwischen ganz die Ausnahme, sagt etwa eine Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats. Es gäbe "osteuropäische Bettelbanden".

Die Grenzen nach Osten sind seit der EU-Osterweiterung zum Teil offen. Unter den verwahrlost aussehenden, teils versehrten Bettlern in deutschen Innenstädten befinden sich auch Ausländer. Und sie sind es nun, auf welche die Stadtpolitiker zuvorderst verweisen, wenn sie Verbote durchsetzen wollen. Zuvor war mit einem Gewerbe argumentiert worden.

"Das ist nichts anderes als Vertreibung", kritisieren Aktivisten wie Johannes Denninger von der Münchner Obdachlosenstiftung Biss.


Doch mit dem Verweis auf ausländische Bettelgruppen hat das von Rot-Grün regierte München die einst von der CSU geschaffene Bettelverbots-Zone ausgeweitet: In der Fußgängerzone und am Viktualienmarkt ist längst jegliches Betteln verboten und seit 2007 erteilt die Polizei auch außerhalb dieser Zone Platzverweise. Dafür genügt der Verdacht, dass ein Bettler einer Gruppe angehöre.

In einem Text auf seiner Homepage appellierte Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) angesichts des "angereisten Phänomens" an die Bürger: "Bitte seien Sie kaltherzig."

Demgegenüber schreibt Karin Waringo anhand einer Untersuchung : Die Polizei kann keine Zahlen vorweisen, die belegen könnten, dass die Bettelaktivitäten von Roma „bandenmäßig organisiert“, und die Bettler von „kriminellen Banden“ausgebeutet werden."

Die Rechtslage

"Gewerbsmäßig" bedeutet in der Juristensprache am Ende bloß, dass jemand auf Dauer Einnahmen anstrebt. Aber was hat das für einen Unterschied bei jemandem der bettelt, weil er dauerhaft keine Einnahmen hat? Lebensunterhalt und rein gewerbsmäßig. "Das wird auf den ersten Blick niemand feststellen können", zitiert die Zeitung Helmut Bahr, den Landesvorsitzenden der bayerischen Gewerkschaft der Polizei. Und auch das Polizeipräsidium München kann auf Nachfrage keine Kriterien zur Unterscheidung dazwischen nennen.


Ist das Verbot verfassungswidrig?

Diese Frage lässt sich stellen, weil das Bundesverfassungsgericht vor 40 Jahren bereits klargestellt hat, dass das stille Handaufhalten, also die bloße Konfrontation mit dem Anblick von Armut, in der Bundesrepublik nicht kriminalisiert werden darf.

Armut als Auslöser

Das Beispiel in dem aktuellen Artikel: Von ihrer bulgarischen Mini-Rente kann das aus Bulgarien stammende Ehepaar H. in München nicht überleben. Deswegen gehen der 71Jährige und seine 62 Jahre alte Frau betteln. Doch die Ordnungsbehörden stufen sie als osteuropäische Bande ein und verpassen ihnen saftige Geldstrafen. Die Carita schrieb im Juli an das KVR: "Wir können mit Sicherheit sagen, dass Herr H. kein Mitglied einer organisierten Bettelgruppe ist, sondern als ortsansässiger, von Armut betroffener Bürger Münchens, der von allen Sozialleistungen ausgeschlossen ist, lediglich für die Sicherung des Lebensunterhalts seiner Familie bettelt." Die Stadt solle ihre Bußgeldbescheide zurückziehen oder Beweise dafür vorlegen, dass sie eine "Bande" seien, fordert der Sozialarbeiter.


Leserkommentare (32) dazu

In Leserkommentaren an die Zeitung heißt es u.a:

  • HansUwe1605 schreibt ... so ist das halt mit der Personenfreizügigkeit, wenn man bei der Beschliessung einer solchen Vorgehensweise nicht auf kulturelle Unterschiede achtet. …

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  • freddy.w. schreibt Warum diese Story?

Es wäre besser gewesen, einen allgemeinen Artikel über die Vorgehensweise der Ordnungsbehörden zu verfassen, ohne dieses am Beispiel einer Familie festmachen zu wollen. Das geht in der Regel, so auch in diesem Fall, schief. Die gutbürgerlichen Kreise wollen keine Bettler in der City.

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  • Hasengetia schreibt: … Andere Sachlage... Vielleicht keine organisierte Bettelbande o.ä. Aber letztlich Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, da sie nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Also in den nächsten Zug und nach Hause. Und nicht in eine Sozialwohnung gesetzt, die der deutsche Steuerzahler bezahlt hat.

Dieser Kommentar wird von 0% unserer 0 Leser als schlecht gesehen, und von 0% als gut. Wie sehen Sie das? 16.11.2011 um 12:25 Uhr

  • bringtheheat schreibt ...........

Warum hat die Familie keinen Anspruch auf Sozialhilfe? Soll der Kerl mit 70 Jahren nochmal arbeiten gehen oder was? Lässt man die Leute ins Land, hat man ggf. auch für sie zu sorgen. …

Ausländerfeindlichkeit oder Wohlstandsverteidiger

1980 begründete der damalige Münchner CSU-Oberbürgermeister Erich Kiesl seine Anweisung, Bettler von ihren Sitzplätzen zu vertreiben, mit der Sorge um das Erscheinungsbild der Innenstadt!

Web

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Andere Artikel zum Thema Armut in München

Weblinks

  • Kritik an Münchner Behörden — "Im Zweifel für die Bettler" Interviewin der SZ: Ronen Steinke, Ausgabe vom 23.11.11 (Nicht alle Bettler gehören zu organisierten Gruppen, sagt der Jurist Wolfgang Hecker. Er kritisiert die harte Haltung der Münchner Behörden im Umgang mit vermeintlichen Banden. Schließlich gebe es genug Menschen, die für den Eigenbedarf betteln.)


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