Bayerisches Oberstes Landesgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. September 2023, 13:15 Uhr

Das Bayerische Oberste Landesgericht (Abkürzung: BayObLG) hat den Amtssitz in München und außerdem zwei Außensenate in Nürnberg und Bamberg. Es ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern und Revisionsinstanz (dritte Instanz).

Geschichte

Seine Vorgängergerichte gehen zurück bis auf das Jahr 1625. Ab 1879 war es durch das Reichsjustizgesetz unter seiner heutigen Bezeichnung das einzige oberste Landesgericht in Deutschland nach § 8 EGGVG.

1935 wurde es durch die nationalsozialistischen Machthaber aufgelöst. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg wieder errichtet. 2006 wurde es aufgelöst.

Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder beschloss der Landtag 2018, das Gericht zum 15. September 2018 wieder einzurichten.

Die Verwaltung und die Zivilsenate befinden sich in der Schleißheimer Straße Nr. 141 nahe bei der Tram-Haltestelle Herzogstraße (benachbart zum Landesarbeitsgericht in der Winzererstraße 106). Die Strafsenate bei den drei jeweiligen Oberlandesgerichten[1].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bayerisches Justizministerium: Bayerisches Oberstes Landegericht
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