Verfassung für das Königreich Bayern von 1818: Unterschied zwischen den Versionen

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<small>'''Lücken''': wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der [[Verfassung Bayerische Konstitution 1808|Constitution]] (1808), damalige und heutige Kritik an ihren Bestimmungen </small>
<small>'''Lücken''': wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der [[Verfassung Bayerische Konstitution 1808|Constitution]] (1808), damalige und heutige Kritik an ihren Bestimmungen </small>


Die '''Verfassung des Königreichs Bayern''' von [[1818]] war die zweite Verfassung des Königreichs Bayern und bis zum Ende der Monarchie in der [[Novemberrevolution]] von [[1918]] gültig.   
Die '''Verfassung für das Königreich Bayern''' von [[1818]] war die zweite Verfassung desnoch jungen  [[Königreich Bayern|Königreichs]] und bis zum Ende der Monarchie in der [[Novemberrevolution]] von [[1918]] gültig.   




Am 26. Mai 1818 unterschrieb [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt.  
Am 26. Mai 1818 unterschrieb [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt.  


Der Hintergrund ihres Entstehens war es, das Bemühen Metternichs (Österreich) um eine Bundesverfassung zu verhindern.   
Der Hintergrund ihres Entstehens war es, die Bemühungen Metternichs (Österreich) um eine Bundesverfassung zu verhindern.   




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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Königreichs_Bayern_von_1818 ausführlicher Wikipedia-Artikel zu dieser Verfassung]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Königreichs_Bayern_von_1818 ausführlicher Wikipedia-Artikel zu dieser Verfassung]
<!-- im Unterschied zur Wp näher am Namen des Originals -->
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Geschichte]]

Version vom 13. März 2019, 11:23 Uhr

Lücken: wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der Constitution (1808), damalige und heutige Kritik an ihren Bestimmungen

Die Verfassung für das Königreich Bayern von 1818 war die zweite Verfassung desnoch jungen Königreichs und bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 gültig.


Am 26. Mai 1818 unterschrieb Maximilian I. Joseph von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt.

Der Hintergrund ihres Entstehens war es, die Bemühungen Metternichs (Österreich) um eine Bundesverfassung zu verhindern.


Weblinks