Verfassung Bayerische Konstitution 1808
Die Bayerische Konstitution genannte Verfassung vom 1. Mai 1808 war die erste verfassungsähnliche Grundlage der Politik im Königreich Bayern und führt als erste Verfassung der Neuzeit eine stände-unabhängige Volksvertretung in einem deutschen Staat ein.
Entstehung
Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern – seit 1799 Herrscher über das Kurfürstentum Bayern und ab 1803 auch über Teile Frankens und Schwabens – nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an und wurde in München zum König ausgerufen / proklamiert. Dies und die damit verbundene Reorganisation des neuen Staates veranlassten den Erlass der Konstitution von 1808, deren Reichweite und Umfang sich vor allem nach dem Beitritt Bayerns zum Rheinbund noch stark erhöhte. Sie entstand unter dem Einfluss des leitenden Ministers Maximilian von Montgelas. Ein wichtiger Aspekt der bayerischen Verfassungspläne war die Notwendigkeit, die nach der Säkularisation und der Mediatisierung neu gewonnenen Gebiete in den bayerischen Staat zu integrieren.
Weitere Entwicklung
1818 - Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 löste in nach-napoleonischer Zeit dann diese Konstitution ab.
Literatur
- Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg Verlag, München 2001, S. 87–90, ISBN 3-486-49754-5.
- Karl Möckl: Die bayerische Konstitution von 1808. In: Eberhard Weis (Hrsg.): Reformen im rheinbündischen Deutschland (= Schriften des Historischen Kollegs. Bd. 4). Oldenbourg, München u. a. 1984, ISBN 3-486-51671-X, S. 151–167
Weblinks
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Bayerischer Landtag 10190: Handschrift der Konstitutionsurkunde des Königs Maximilian Joseph von Bayern vom 1. Mai 1808
- Verfassung des Königreichs Bayern vom 1. Mai 1808
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