Stadtarzt: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Stadtarzt''', auch '''Stadtphysicus''', in [[München]] war seit dem Spätmittelalter ein vom [[Stadtrat]] bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen [[Gesundheitsamt]]es wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die [[Apotheke]]n sowie die Überwachung von [[Hebamme]]n und Badern. Daneben hatte er [[gerichtsmedizin]]ische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart.  
Ein '''Stadtarzt''', auch '''Stadtphysicus''', war seit dem Spätmittelalter ein vom [[Stadtrat]] bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen [[Gesundheitsamt]]es wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die [[Apotheke]]n sowie die Überwachung von [[Hebamme]]n und Badern. Daneben hatte er [[gerichtsmedizin]]ische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart.  





Version vom 14. Dezember 2019, 16:58 Uhr

Vorlage:Stub Ein Stadtarzt, auch Stadtphysicus, war seit dem Spätmittelalter ein vom Stadtrat bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen Gesundheitsamtes wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die Apotheken sowie die Überwachung von Hebammen und Badern. Daneben hatte er gerichtsmedizinische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart.


Münchner Stadtärzte waren