Verfassung für das Königreich Bayern von 1818: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Verfassung des Königreichs Bayern''' von [[1818]] war die zweite Verfassung des Königreichs Bayern und bis zum Ende der Monarchie in der [[Novemberrevolution]] von [[1918]] gültig. | Die '''Verfassung des Königreichs Bayern''' von [[1818]] war die zweite Verfassung des Königreichs Bayern und bis zum Ende der Monarchie in der [[Novemberrevolution]] von [[1918]] gültig. | ||
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* https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Königreichs_Bayern_von_1818 | |||
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Königreichs_Bayern_von_1818 ausführlicher Wikipedia-Artikel zu dieser Verfassung] | |||
Version vom 13. März 2019, 11:18 Uhr
Lücken: wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der Constitution (1808), damalige und heutige Kritik an ihren Bestimmungen
Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 war die zweite Verfassung des Königreichs Bayern und bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 gültig.
Am 26. Mai 1818 unterschrieb Maximilian I. Joseph von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt.
Der Hintergrund ihres Entstehens war es, das Bemühen Metternichs (Österreich) um eine Bundesverfassung zu verhindern.
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