Fahrrad: Unterschied zwischen den Versionen

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==Fahrradverleihsysteme==
==Fahrradverleihsysteme==
* {{WL2|Call a Bike}} mit flexiblen Standorten
* {{WL2|Call a Bike}} mit flexiblen Standorten (Bahn)
* [http://www.nextbike.de/de/muenchen/ nextbike] an Stationen
* [http://www.nextbike.de/de/muenchen/ nextbike] an Stationen
*[[MVG Rad]]
*[[MVG Rad]]

Version vom 15. Juni 2015, 08:40 Uhr

München lässt sich auf vielen Fahrradwegen ausgezeichnet auf dem Radl erkunden. Es gibt auch Stadtführungen mit dem Fahrrad.

Das größte Problem sind rücksichtslose Rad- und Autofahrer.

Für Besuchende und Einheimische stehen im ganzen Stadtgebiet Fahrräder von der DB - Call a Bike an den Straßen, die recht einfach (per Handy) ausgeliehen und an jeder Kreuzung auch wieder abgestellt werden können.

Fußgängerzone ist tabu

Das Radfahren in der Fußgängerzone Münchens ist verboten und wird von Ordnungshütern (z.T. mit Radl) verfolgt.

Informationen zum Radwegenetz

Hier gibt es Informationen zum Radwegenetz der bayerischen Hauptstadt: Radlnetz

Siehe auch den SZ-Gefahren-Atlas.

Radschnellwege-Netz

Bislang wurde für München die Prüfung von vier Radschnellwegen beschlossen.

Fahrrad im MVV

Die Fahrradmitnahme im Münchner Verkehrsverbund (MVV) wird prinzipiell unterstützt und gefördert - außer in den beiden Sperrzeiten (Berufsverkehr). Die normal großen Fahrräder können nur außerhalb der Sperrzeiten

  • Mo.-Fr. von 6 bis 9 Uhr und
  • Mo.-Fr. von 16 bis 18 Uhr

in S- und U-Bahnen sowie in DB-Regionalzügen mitgenommen werden.

Zusätzliche Preise:

  • Die Mitnahme eines gefalteten Klappfahrrades ist kostenlos und jederzeit möglich, auch in Bussen und Trams.
  • Für Fahrräder, die größere Reifen als 20" haben, muss zusätzlich zur eigenen Karte eine „Fahrrad-Tageskarte MVV“ zu 2,50 € oder eine „Fahrrad-Tageskarte Bayern“ zu 4,50 € gelöst werden. Die Fahrräder können nur außerhalb der o.g. Sperrzeiten und nur in S- und U-Bahnen sowie in Regionalzügen mitgenommen werden. Fahrradmitnahme MVV - Regeln

Sonstige Tarife siehe: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund

Fahrradverleihsysteme

Siehe auch

Für Fundräder ist das Kreisverwaltungsreferat (Fundbüro) zuständig:

Weblinks