Befreiungsministerium

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Von März 1945 bis Juli 1949 gab es, zunächst unter dem Namen Ministerium für Sonderaufgaben bzw. Ministerium für politische Befreiung ein Ministerium für die Spruchkammern und ihre Form der Überprüfung von Tätigkeiten für die NSDAP, der so genannten “Entnazifizierung“. Ziel war zunächst die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie.

Die US-amerikanische Militärregierung hatte bereits 1945 Internierungslager eingerichtet, um dort die im Rahmen des Automatischen Arrests festgenommenen Personen (Verdacht der Täterschaft im NS-Regime) vorläufig unterzubringen. Es handelte sich dabei um ehemalige Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeitslager aus der NS-Zeit. Im Herbst 1946 ging auch die Verantwortung für diese Lager in die Hände des Ministeriums für Sonderaufgaben über.

Die Spruchkammern mit dem Status unabhängiger Gerichte bestanden jeweils aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Bei jeder Kammer wurde ein Kläger (vergleichbar einem Staatsanwalt) bestellt.

Verfahrens-Grundlage wurde das alliierte Gesetz Nr. 104, das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946. Es setzte u.a. für die Einstufung der betroffenen Personen fünf Gruppen fest:

I. Hauptschuldige, II. Belastete, III. Minderbelastete, IV. Mitläufer und V. Entlastete.
Ergebnisse
Bis zum 31. Dezember 1949 hatte man in Bayern die Fragebögen von 6.780.188 Personen bearbeitet. Davon waren 72 % nicht betroffen; betroffen und von den Spruchkammern behandelt waren demnach rund 28 %. 99,9 % der Fälle waren in erster Instanz erledigt worden; von diesen fielen 28 % unter die Jugend- und 52 % unter die Weihnachtsamnestie. 80.139 Personen (15 %) wurden in eine der fünf Kategorien eingereiht. 15 % von ihnen wurden als entlastet eingestuft, 0,3 % waren Hauptschuldige, 4 % Belastete, 19 % Minderbelastete und 77 % Mitläufer.

Vergleichbare Ministerien existierten auch in Hessen und Württemberg-Baden durch die dortigen amerikanischen Militärregierungen. Am 28. Mai 1948 stellte die amerikanische Militärregierung in Deutschland die gesamte Überwachung des Entnazifizierungsprogramms ein.

Aus mancher deutscher Sicht sollte die als Last wahrgenommene Entnazifizierung baldmöglichst abgeschlossen werden. So kam die fast hemmungslose Ausstellung von Entlastungszeugnissen („Persilscheinen“) durch katholische Geistliche und sogar Bischöfe einer bewussten Sabotage der Entnazifizierung gleich. Auch die CSU und die FDP distanzierten sich bald von den Zielen der Alliierten.

Nach einer Reihe von Kontroversen zwischen Deutschen und Amerikanern wurden am 7. Oktober 1947 das erste und am 25. März 1948 das zweite Änderungsgesetz zum Befreiungsgesetz erlassen. Bereits bis zum 31. Dezember 1948 waren 14.400 Beamte, die man wegen ihrer Parteimitgliedschaft in der NSDAP entlassen hatte, wieder eingestellt worden. Angesichts dessen sind natürlich Namen wie Befreiungsgesetz, politisches Befreiungs-Ministerium oder auch Entnazifizierung nur hohle Wunschbegrifflichkeiten (EuphemismenW), die mehr von der Wirklichkeit verstecken als zu offenbaren.

Am 27. Juli 1950 verabschiedete der erste bayerische Landtag schließlich das erste Abschlussgesetz. Am 10. April 1951 verabschiedete der Deutsche Bundestag das so genannte "131er"-Gesetz zu Gunsten der entlassenen Berufssoldaten und ehemaligen Beamten des Reichs. Selbst Gestapobeamte und Waffen-SS´ler konnten nun wieder in den Staatsdienst eingestellt werden. Das Gesetz besiegelte das endgültige Scheitern der Ziele der alliierten Entnazifizierungspolitik. Im Juni 1954 amnestierte das zweite Straffreiheitsgesetz des Bundes viele der zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 begangenen Straftaten. Am 3. August 1954 verabschiedete der Landtag das zweite Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung. Es legte als Schlusstermin der Entnazifizierung den 30. Oktober 1954 fest.

Minister

Minister des Ressorts waren:

Literatur, Internet

  • Angelika Baumann (Bearb.): Münchner Nachkriegsjahre 1945...1946....1947...1948...1949...1950...Lesebuch zur Geschichte des Münchner Alltags. Geschichtswettbewerb 1995/96, München, 1997.
  • Wolfgang Benz über die Alliierten und die Herstellung eines demokratischen Systems, ein grundlegendes Kriegsziel und einen wichtigen Besatzungszweck gegenüber Deutschland. Hierzu sollten die Entnazifizierung und die "Umerziehung" dienen Demokratisierung durch Entnazifizierung und Erziehung. bpb.de, Inf. zur polit. Bildung, Heft 259, 2005 (zur Entnazifizierung und den SpruchkammerverfahrenW auch in By, den Fragebögen)
  • Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München, 2. Auflage 1997.
  • Christa Horn: Die Internierungs- und Arbeitslager in Bayern 1945-1952. Reihe Erlanger Historische Studien 16, Frankfurt am Main u. a. 1990.
  • Kathrin Meyer: Entnazifizierung von Frauen: die Internierungslager der US-Zone Deutschlands 1945–1952. Berlin, Metropol, 2004.
  • Dachauer Diskurse, Band 7: Ruth Elisabeth Bullinger: ‘‘Belastet oder entlastet?“ · Dachauer Frauen im Entnazifizierungsverfahren ‘. 2013 · 160 Seiten · ISBN 978-3-8316-4204-5

Beispiel aus der Stadtchronik:

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