Hundehaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Tier]]
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Version vom 12. Oktober 2016, 09:49 Uhr

Auch in München leben naturgemäß sehr viele Hunde, so dass gewisse Regeln eingehalten werden müssen, um ein friedliches Miteinander zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern zu gewährleisten. Um es ihren Bürgern einfacher zu machen, hat die Stadt München mit der Zamperl-App eine App fürs Handy herausgebracht, anhand derer Hundehalter sich via Smartphone informieren können, wo was mit welchem Hund erlaubt ist oder nicht.

Wo Hunde in München keinen Zutritt haben

So gibt es Bereiche, zu denen kein Hund Zutritt hat. Dazu zählen:

In der bayerischen Landeshauptstadt herrscht keine generelle Leinenpflicht. Allerdings sind alle Hunde im Westpark und auf den Wegen der städtischen Grünanlagen an der Leine zu führen. Insbesondere in den Bereichen mit den „grünen Pollern“ dürfen sie gar nicht mitgeführt, bzw. nur angeleint auf den Wegen an diesen Flächen vorbeigeführt werden. Außerdem gilt eine generelle Leinenpflicht

Für große Hunde gibt es zudem an folgenden Orten eine Leinenpflicht:

Als große Hunde gelten in München alle Hunde, deren Schulterhöhe 50 Zentimeter übersteigt. Dabei ist stets das individuelle Maß des Hundes, nicht jedoch der Rassedurchschnitt zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für

  • Schäferhund,
  • Boxer,
  • Dobermann und
  • Deutsche Dogge.

Sie gelten unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe stets als „große Hunde“, wenn sie erwachsen sind. Für die Leinen gilt in München, dass diese reißfest sein müssen und maximal zwei Meter Länge aufweisen dürfen. Eine sichere Befestigung an Halsband oder Geschirr ist obligatorisch, so dass der Hund sich nicht selbst befreien kann.

„Kampfhunde“ müssen immer an die Leine

Ein genereller Leinenzwang besteht in München für „Kampfhunde“. Nach bayerischer Gesetzgebung gelten folgende Rassen als „Kampfhunde“:

  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu

Die Haltung dieser Rassen wird in Bayern generell nicht genehmigt. Damit greifen die Regelungen lediglich für Hunde, die mit ihren Haltern etwa zu Besuch in München sind. Ebenfalls als „Kampfhunde“ gelten Hunde folgender Rassen:

  • Bordeaux Dogge
  • Cane Corso
  • Mastino Napoletano
  • Alano
  • American Bulldog
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Bullterrier
  • Perro de Presa Canario
  • Bullmastiff
  • Rottweiler
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Mastin Espanol
  • Mastiff

Allerdings kann man bei diesen Hunden durch eine Bescheinigung des Kreisverwaltungsreferats die Kampfhundeeigenschaft widerlegen lassen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität an den Tag legt.

Hundesteuern in München

Die Stadt München kennt für Hunde lediglich zwei Steuersätze:

  • 100 €/Jahr für jeden gehaltenen Hund
  • 800 €/Jahr für jeden gehaltenen „Kampfhund

Für Zweit- oder Dritthunde wird in der Stadt also keine erhöhte Steuer verlangt. Zudem sind Steuerbefreiungen in einigen Ausnahmefällen möglich:

  • Hunde sind im Tierheim untergebracht,
  • Hunde werden von Blinden, Gehörlosen, Schwerhörigen oder völlig hilflosen Personen gehalten, wobei dann die Unentbehrlichkeit des Hundes nachgewiesen werden muss,
  • Hunde werden von verbündeten Stationierungsstreitkräften, Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in Deutschland gehalten.

Die Befreiung von der Hundesteuer erfolgt nur auf Antrag. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen, bei Hunden im Einsatz deren Eignung festgestellt sein. Weiterhin können Hundehalter sich von der Hundesteuer befreien lassen, wenn sie einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen. Die Steuerfreiheit gilt für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung und ausschließlich für Hunde, die nach dem 01.05.2014 aus dem Tierheim übernommen wurden. Nicht möglich ist die Steuerbefreiung für Kampfhunde, es sei denn, der Halter kann eine Bescheinigung vorweisen, die die Kampfhundeeigenschaft widerlegt.

Hundehalter, die nach dem 01.05.2014 eine Prüfung zum Hundeführerschein gemacht haben, können sich ebenfalls von der Hundesteuer befreien lassen. Auch Hunde, die von der Steuer befreit sind, erhalten eine Steuermarke, die stets gut sichtbar am Hund angebracht sein muss. Ist die Steuermarke beschädigt, kann sie eingesendet werden und Hundehalter erhalten kostenfreien Ersatz. Bei Verlust der Steuermarke gibt es ebenfalls eine Ersatzmarke, die jedoch mit einer Gebühr von fünf Euro belegt ist.

Hundeführerschein in München

Die Prüfung für den Hundeführerschein in München gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil und die Inhalte sind in der Hundesteuersatzung von München geregelt. Sie sind im Folgenden kurz zusammengefasst:

Theorie

  • Kenntnisse über Entwicklung, Sozialverhalten und rassespezifische Eigenschaften sind nachzuweisen
  • Kenntnisse über Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen und die richtige Reaktion darauf sind nachzuweisen
  • Kenntnisse der Körpersprache und der Bedeutung verschiedener Ausdrucksformen sind nachzuweisen
  • Kenntnisse über das Erziehen und Ausbilden von Hunden sind nachzuweisen
  • Kenntnisse über Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden sind nachzuweisen

Praxis

  • Sicheres Auftreten von Hund und Halter in der Öffentlichkeit
  • Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis

Für die bestandene Prüfung gibt es eine Bescheinigung, die folgende Mindestangaben enthalten muss:

  • Angaben zum Hund (Name, Rasse, Geburtsjahr, Chip-Nr.)
  • Angaben zum Halter (Name, Geburtsdatum)
  • Bestätigung, dass theoretische und praktische Prüfung abgelegt wurde
  • Datum der Prüfung
  • Unterschrift des Prüfers

Quellen