Herberge: Unterschied zwischen den Versionen
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Das "Herbergsrecht" räumte erstmals Arbeitern die Möglichkeit ein, Wohnungseigentum auf nicht eigenem Grund zu erwerben. Auch Teileigentum an einzelnen Stockwerken oder Zimmern war möglich. | Das "Herbergsrecht" räumte erstmals Arbeitern die Möglichkeit ein, Wohnungseigentum auf nicht eigenem Grund zu erwerben. Auch Teileigentum an einzelnen Stockwerken oder Zimmern war möglich. | ||
[[Kategorie:Gebäude]] |
Version vom 7. April 2007, 23:50 Uhr
Herbergen waren bis zum 2. Weltkrieg häufig anzutreffende Bauformen. Sie waren vor allem in den heutigen Stadtteilen Haidhausen und Au zu finden. Heute noch vorhandene sehenswerte Beispiele sieht man in der Preysingstraße. Hervorzuheben sind hier der Kriechbaumhof (Haus Nr. 71) und das Üblacker-Häusl (Haus Nr. 58). Weitere Beispiele findet man An der Kreppe 1-3 und am Wiener Platz 4-6.
Das "Herbergsrecht" räumte erstmals Arbeitern die Möglichkeit ein, Wohnungseigentum auf nicht eigenem Grund zu erwerben. Auch Teileigentum an einzelnen Stockwerken oder Zimmern war möglich.