Münchner Abkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das so genannte [[Münchner Abkommen]] oder '''Diktat von München''', auch als „Münchner Verrat“: am 29. September [[1938]] findet in München eine internationale Konferenz ohne das betroffene Land, die Tschechoslowakei, statt (Italien, De, Großbritannien, Frankreich). In der Nacht zum 30. September wird das {{WL2|Münchner Abkommen}} im sog. Führerbau am [[Königsplatz]] von diesen unterzeichnet. Hitlers Wehrmacht darf danach das Nachbarland ohne vorherigen Krieg besetzen und wirtschaftlich ausnutzen.
Das so genannte '''Münchner Abkommen''' oder '''Diktat von München''', auch als „Münchner Verrat“ bezeichnet, wurde am 30. September [[1938]] unterzeichnet.


Nach dem Weltkrieg wurde der Vertrag als ein von Anfang an ungültiges Papier betrachtet, da die Souveränität der damaligen Tschechoslowakei unter deutscher Drohung von Waffengewalt mißachtet wurde.
Zuvor fand am 29. September 1938 in [[München]] eine internationale Konferenz mit Italien, Großbritannien, Frankreich und dem Deutschen Reich, aber ohne das betroffene Land, die Tschechoslowakei, statt. In der Nacht zum 30. September wird das Abkommen im sog. Führerbau am [[Königsplatz]] von den Staatschefs der teilnehmenden Länder unterzeichnet. Hitlers Wehrmacht darf danach das Nachbarland ohne vorherigen Krieg besetzen und wirtschaftlich ausnutzen.
 
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Version vom 17. April 2016, 07:34 Uhr

Das so genannte Münchner Abkommen oder Diktat von München, auch als „Münchner Verrat“ bezeichnet, wurde am 30. September 1938 unterzeichnet.

Zuvor fand am 29. September 1938 in München eine internationale Konferenz mit Italien, Großbritannien, Frankreich und dem Deutschen Reich, aber ohne das betroffene Land, die Tschechoslowakei, statt. In der Nacht zum 30. September wird das Abkommen im sog. Führerbau am Königsplatz von den Staatschefs der teilnehmenden Länder unterzeichnet. Hitlers Wehrmacht darf danach das Nachbarland ohne vorherigen Krieg besetzen und wirtschaftlich ausnutzen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Vertrag als ein von Anfang an ungültiges Papier betrachtet, da die Souveränität der damaligen Tschechoslowakei unter deutscher Drohung von Waffengewalt mißachtet worden war.

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