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* Einbahnstraße zur [[Ganghoferstraße]] von der [[Fäustlestraße]] aus; | * Einbahnstraße zur [[Ganghoferstraße]] von der [[Fäustlestraße]] aus; | ||
* zwischen [[Fäustlestraße]] und [[Trappentreustraße]] in beiden Richtungen befahrbar. | * zwischen [[Fäustlestraße]] und [[Trappentreustraße]] in beiden Richtungen befahrbar. | ||
* nun durch die [[Donnersberger Brücke]], die hier in einem Einschnitt in den Trappentreutunnel übergeht, für den Kraftverkehr unterbrochen. Kraftfahrzeuge, in südlicher Richtung fahrend, können nur über den Umweg zur Landsberger Straße, wieder zur Westendstraße gelangen. Fahrzeuge von der hier | * nun durch die [[Donnersberger Brücke]], die hier in einem Einschnitt in den Trappentreutunnel übergeht, für den Kraftverkehr unterbrochen. Kraftfahrzeuge, in südlicher Richtung fahrend, können nur über den Umweg zur Landsberger Straße, wieder zur Westendstraße gelangen. Fahrzeuge von der hier Verkehrsberuhigten oberen Trappentreustraße dürfen in die Westendtraße einfahren. Dazu sollte angemerkt werden, daß dieser Abschnitt der Trappentreustraße zwischen dem Heimeranplatz und dem Gollierplatz und der Westendstraße nur für Linienbusse freigegeben ist. Dennoch können über einen markierten Fuß-, und Radweg an dieser Stelle die beiden Teile der Westendstraße erreicht werden. | ||
* Einbahnstraße von der [[Trappentreustraße]] bis zur Einmündung der [[Barthstraße]]; | * Einbahnstraße von der [[Trappentreustraße]] bis zur Einmündung der [[Barthstraße]]; | ||
* ab hier bis in den [[Westpark]] in beiden Richtungen befahrbar; | * ab hier bis in den [[Westpark]] in beiden Richtungen befahrbar; |
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