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Zunächst schloss Josef Trinkl Pachtverträge mit den Bewohnern. Das Bauerngericht stellte die Pachtverträge in Frage. Erst 1953 wurden die Pachtverträge nicht mehr beanstandet. Danach konnte wenigstens die Stromversorgung eingerichtet werden, aber erst 1973 eine Trinkwasserversorgung. | Zunächst schloss Josef Trinkl Pachtverträge mit den Bewohnern. Das Bauerngericht stellte die Pachtverträge in Frage. Erst 1953 wurden die Pachtverträge nicht mehr beanstandet. Danach konnte wenigstens die Stromversorgung eingerichtet werden, aber erst 1973 eine Trinkwasserversorgung. | ||
1974 liefen die Pachtverträge | * 1974 liefen die Pachtverträge aus. Neue Pachtverträge mit einer Laufzeit bis 1981 werden angeboten. | ||
* 1977 wurden die Straßen geteert und eine Straßenbeleuchtung wird installiert. Die Kosten trugen die Siedler. | |||
1977 wurden die Straßen geteert und eine Straßenbeleuchtung wird installiert. Die Kosten trugen die Siedler. | * 1981 liefen die Pachtverträge erneut aus. Es folgte eine vertragslose Zeit bis 1984. Danach gab es intensive Verhandlungen über neue Pacht-, bzw. Erbbaurechtsverträge. | ||
* Ab 1988 konnte das Planungsreferat das Baureifmachungsverfahren weiterzuführen. Die 1986 erstellten Pacht/Erbbaurechtsverträge wurden abgeschlossen. | |||
1981 liefen die Pachtverträge erneut aus. Es folgte eine vertragslose Zeit bis 1984. Danach gab es intensive Verhandlungen über neue Pacht-, bzw. Erbbaurechtsverträge. | * 1995 wurde ein so genanntes „Umlegungsverfahren“ eingeleitet, um die Siedlung mit weniger bürokratischen Hürden zu legalisieren. Eine Teilungsgenehmigung konnte damit umgangen werden. | ||
* 1997 trat der Eigentümer von den Pacht/Erbbaurechtsverträgen zurück. Nach einer vertragslosen Zeit begannen 1999 Verhandlungen über neue Erbbaurechtsverträge. | |||
Ab 1988 konnte das Planungsreferat das Baureifmachungsverfahren weiterzuführen. Die 1986 erstellten Pacht/Erbbaurechtsverträge wurden abgeschlossen. | * 2001 zahlten die Siedler die Erschließungskosten ein. Danach konnten neue Erbbaurechtsverträge geschlossen werden. | ||
* 2002 wurde der Bebauungsplan 1702a für die Trinkl-Siedlung rechtskräftig. Damit konnten die Schwarzbauten durch ein nachträgliches Genehmigungsverfahren legalisiert werden. | |||
1995 wurde ein so genanntes „Umlegungsverfahren“ eingeleitet, um die Siedlung mit weniger bürokratischen Hürden zu legalisieren. Eine Teilungsgenehmigung konnte damit umgangen werden. | * 2003 wurde nach einer amtlichen Vermessung das erste genehmigte Haus errichtet. Danach wurden auch Straßennamen vergeben. | ||
* 2006 war der Straßenbau abgeschlossen, einschließlich des ersten Vakuum-Kanalsystems in München. | |||
1997 trat der Eigentümer von den Pacht/Erbbaurechtsverträgen zurück. Nach einer vertragslosen Zeit begannen 1999 Verhandlungen über neue Erbbaurechtsverträge. | |||
2001 zahlten die Siedler die Erschließungskosten ein. Danach konnten neue Erbbaurechtsverträge geschlossen werden. | |||
2002 wurde der Bebauungsplan 1702a für die Trinkl-Siedlung rechtskräftig. Damit konnten die Schwarzbauten durch ein nachträgliches Genehmigungsverfahren legalisiert werden. | |||
2003 wurde nach einer amtlichen Vermessung das erste genehmigte Haus errichtet. Danach wurden auch Straßennamen vergeben. | |||
2006 war der Straßenbau abgeschlossen, einschließlich des ersten Vakuum-Kanalsystems in München. | |||
Die Bewohner haben den eingetragenen Verein ''Trinkl-Siedlung e.V.'' gegründet, der dem Eigenheimerverband Bayern e.V. angehört. | Die Bewohner haben den eingetragenen Verein ''Trinkl-Siedlung e.V.'' gegründet, der dem Eigenheimerverband Bayern e.V. angehört. |
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