Bezirksausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit [[1996]] werden die Bezirksausschüsse jeweils für 6 Jahre durch die Bevölkerung gewählt. Seit 13. Dezember 1995 haben die Bezirksausschüsse eigene Entscheidungsrechte und einen eigenen Etat, mit dem u.a. soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützt werden können. Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München, die stadtbezirksbezogene Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erörtern und evtl. durchsetzen.  
Seit [[1996]] werden die Bezirksausschüsse jeweils für 6 Jahre durch die Bevölkerung gewählt. Seit 13. Dezember 1995 haben die Bezirksausschüsse eigene Entscheidungsrechte und einen eigenen Etat, mit dem u.a. soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützt werden können. Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München, die stadtbezirksbezogene Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erörtern und evtl. durchsetzen.  


Die Sitzungen des Bezirksausschusses sind in der Regel öffentlich. Das gilt auch für die Sitzungen der Unterausschüsse. Sie finden in der Regel zwei Wochen vor einer BA-Sitzung statt.
Die Sitzungen des Bezirksausschusses sind in der Regel öffentlich. Das gilt auch für die Sitzungen der Unterausschüsse. Sie finden in der Regel zwei Wochen vor einer BA-Sitzung statt. Seit Ende 2022 sind Hybrid-Sitzungen (also mit anwesenden und online zugeschalteten Teilnehmern) dauerhaft möglich<ref>[[Rathaus-Umschau]] 240/2022: [https://ru.muenchen.de/2022/240/Dauerhaft-Hybridsitzungen-in-Stadtrat-und-Bezirksausschuessen-104961 Dauerhaft Hybridsitzungen in Stadtrat und Bezirksausschüssen]</ref>.


== Name und Nr. des Bezirksausschusses ==
== Name und Nr. des Bezirksausschusses ==
32.748

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