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<big>Bußgeldkatalog Bayern zur Coronoakrise</big>
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Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die ''Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung'' und die oben genannten Bekanntmachungen vom 13., 16. und 17. März 2020 stellen gem. § 73 Ifsg Abs. 1a Nr. 6 IfSG Ordnungswidrigkeiten dar, die gem. § 73 Ifsg Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.  
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die ''Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung'' stellen gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Ordnungswidrigkeiten dar, die gem. § 73 Ifsg Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.  


Der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ wurde gemeinsam vom [[Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration]] und dem [[Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege]] bekannt gemacht und ist seit dem 27. März 2020 in Kraft. Die Bußgelder wurden wie folgt festgelegt:<ref>[https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200327_bussgeldkatalogbarrierearm.pdf Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“], Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 27.03.2020, Az.: C2-2101-2-7 und Z6a-G8000-2020/122-154.</ref>
Der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ wurde gemeinsam vom [[Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration]] und dem [[Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege]] bekannt gemacht und ist seit dem 27. März 2020 in Kraft. Die Bußgelder wurden wie folgt festgelegt:<ref>[https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200327_bussgeldkatalogbarrierearm.pdf Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“], Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 27.03.2020, Az.: C2-2101-2-7 und Z6a-G8000-2020/122-154.</ref>
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