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* '''COVID-19: Verdachtsabklärung''' und Maßnahmen: Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte sind [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.pdf?__blob=publicationFile hier] abrufbar.
* '''COVID-19: Verdachtsabklärung''' und Maßnahmen: Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte sind [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.pdf?__blob=publicationFile hier] abrufbar.
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<div name="Oben Mitte" style="background:  #F4FA58;text-align: left;color:    #000000;font-weight: bold;font-size: 125%;margin: 10px 5px 0px 0; padding: 4px 4px 4px 14px;">
<big>Bußgeldkatalog Bayern zur Coronoakrise</big>
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<div style="margin: 0px 5px 5px 0; padding: 0em 1em 1em 1em; border: 1px dotted  #F4FA58; border-top: 1px solid  #F4FA58; background-color:  #fff;"><br/>
<div style="border:2px solid black; border-radius:1em; padding:1em; text-size:150%">
*Öffnung eines Gastronomiebetriebes bzw. Abgabe von Speisen und Getränken, soweit keine Abgabe von mitnahmefähigen Speisen 5.000 Euro
*Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands zwischen den Gästen in Gastronomiebetrieben beim Abholen der Speisen 500 Euro
*Nichteinhalten der zulässigen Personenzahl (max. 30) beim Abholen der Speisen 500 Euro
*Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands in der Öffentlichkeit 150 Euro
*Besuch von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und *Seniorenresidenzen; ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize 500 Euro
*Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe 150 Euro
*Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen  Verrichtungen des täglichen Lebens dienen 5.000 Euro
*Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels für Kunden ausgenommen solche des täglichen Bedarfs 5.000 Euro
*Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Meter in Dienstleistungsbetrieben (hier haftet der Betreiber) 500 Euro
*Abhalten von Unterricht, Veranstaltungen, Studienbetrieb oder Betreuungsangebot 2.500 Euro
*Betreten von Schulen oder Kitas zu Zwecken des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen, zur Wahrnehmung der Betreuungsangebote, zur Wahrnehmung des Lehr- und *Studienbetriebs, einschl. Mittagsbetreuung 150 Euro
*Betreten von Hochschulen (Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Aufenthalt in einem Risikogebiet eine Hochschule betreten) 500 Euro
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'''Siehe auch: [[Prävention Covid-19]]'''
'''Siehe auch: [[Prävention Covid-19]]'''
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aktuell:  <big><big><big>'''Dampflokfahrten''' </big></big> am Wochenende</big>
aktuell:  <big><big><big>'''Dampflokfahrten''' </big></big> am Wochenende</big>
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