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Der Theologe Georg von Dillis ( | Der Theologe '''Georg '''von''' Dillis''' (26. Dezember 1759 in Gmain bei Schwindkirchen, heute Dorfen; gest. am 28. September 1841 in [[München]]; geadelt am 19. Mai 1808) gilt als einfühlsamer Porträtist der bayerischen Landschaft. | ||
Er wurde zum Inspektor der Münchner Hofgartengalerie und Direktor der Zentralgemäldegalerie unter den Königen Max I. Joseph und Ludwig I. ernannt. Während der Amtszeit Dillis' wurden die von Napoleon geraubten Kunstschätze zurückgeführt und die Düsseldorfer, Mannheimer und Zweibrücker Galerien mit den Münchner Beständen der kurfürstlichen Galerie vereinigt. Die mehr oder weniger auf Enteignung beruhenden Erwerbungen aus dem Säkularisationsgut wurden integriert und vor allem die neu errichtete [[Alte Pinakothek]] aus diesen Sammungen/Beständen eingerichtet. | Er wurde zum Inspektor der Münchner [[Hofgartengalerie]] und Direktor der Zentralgemäldegalerie unter den Königen Max I. Joseph und Ludwig I. ernannt. Während der Amtszeit Dillis' wurden die von [[Napoleon]] geraubten Kunstschätze zurückgeführt und die Düsseldorfer, Mannheimer und Zweibrücker Galerien mit den Münchner Beständen der kurfürstlichen Galerie vereinigt. Die mehr oder weniger auf Enteignung beruhenden Erwerbungen aus dem Säkularisationsgut wurden integriert und vor allem die neu errichtete [[Alte Pinakothek]] aus diesen Sammungen/Beständen eingerichtet. | ||
Wichtige Ankäufe wurden von Dillis begleitet und katalogisiert, so die Erwerbung der [[Sammlung Boisserée]] und [[Sammlung Wallerstein|Wallerstein]] mit bedeutenden Werken der spätmittelalterlichen Malerei durch Ludwig I. Als Kunstagent und Sammlungsdirektor nahm er maßgeblichen Einfluss auf Neuordnung und weitere Entwicklung der Bestände. | Wichtige Ankäufe wurden von Dillis begleitet und katalogisiert, so die Erwerbung der [[Sammlung Boisserée]] (vgl. [[Bertram]]) und [[Sammlung Wallerstein|Wallerstein]] mit bedeutenden Werken der spätmittelalterlichen Malerei durch Ludwig I. Als Kunstagent und Sammlungsdirektor nahm er maßgeblichen Einfluss auf Neuordnung und weitere Entwicklung der Bestände. | ||
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