Deutscher Alpenverein: Unterschied zwischen den Versionen

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== Haftung in den Hütten==
== Haftung in den Hütten==
Ein Münchner hat sich bei einem Besuch auf der Tutzinger Hütte bei Benediktbeuern schwer verletzt. Im Oktober 2016 war er nachts angetrunken durch eine Fluchttür auf eine Plattform ins Freie gelangt und dreieinhalb Meter in die Tiefe auf eine Steinmauer gestürzt. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. Das Landgericht München II urteilte im Juli 2019, dass der Betreiber der Hütte und die Sektion Tutzing des Deutschen Alpenvereins DAV für die Haftungsfolgen aufzukommen haben.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-landgericht-tutzinger-huette-dav-urteil-1.4521202 Folgen für den Betreiber der Hütte und den Deutschen Alpenverein </ref>
Ein Münchner hat sich bei einem Besuch auf der Tutzinger Hütte bei Benediktbeuern schwer verletzt. Im Oktober 2016 war er nachts angetrunken durch eine Fluchttür auf eine Plattform ins Freie gelangt und dreieinhalb Meter in die Tiefe auf eine Steinmauer gestürzt. Seitdem ist er querschnittsgelähmt. Das Landgericht München II urteilte im Juli 2019, dass der Betreiber der Hütte und die Sektion Tutzing des Deutschen Alpenvereins DAV für die Haftungsfolgen aufzukommen haben.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-landgericht-tutzinger-huette-dav-urteil-1.4521202 Folgen für den Betreiber der Hütte und den Deutschen Alpenverein], Juli 2019, [[SZ]] </ref>


==Literatur==
==Literatur==
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