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<small>'''Lücken''': wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der [[Verfassung Bayerische Konstitution 1808|Constitution]] (1808), damalige und heutige Kritik an ihren Bestimmungen </small> | <small>'''Lücken''': wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der [[Verfassung Bayerische Konstitution 1808|Constitution]] (1808), damalige und heutige Kritik an ihren Bestimmungen </small> | ||
Die '''Verfassung | Die '''Verfassung für das Königreich Bayern''' von [[1818]] war die zweite Verfassung desnoch jungen [[Königreich Bayern|Königreichs]] und bis zum Ende der Monarchie in der [[Novemberrevolution]] von [[1918]] gültig. | ||
Am 26. Mai 1818 unterschrieb [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt. | Am 26. Mai 1818 unterschrieb [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt. | ||
Der Hintergrund ihres Entstehens war es, | Der Hintergrund ihres Entstehens war es, die Bemühungen Metternichs (Österreich) um eine Bundesverfassung zu verhindern. | ||
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Königreichs_Bayern_von_1818 ausführlicher Wikipedia-Artikel zu dieser Verfassung] | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Königreichs_Bayern_von_1818 ausführlicher Wikipedia-Artikel zu dieser Verfassung] | ||
<!-- im Unterschied zur Wp näher am Namen des Originals --> | |||
[[Kategorie:Politik]] | |||
[[Kategorie:Geschichte]] | |||
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