NSU-Prozess: Unterschied zwischen den Versionen

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+ Schlussworte d Angeklagten
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13 Jahre lang lebten die als Haupttäter angeschuldigten Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt (tot) und Uwe Mundlos (tot) unerkannt und ohne offizielle Anmeldung in Deutschland. Von den jetzt fünf Angeklagten, die von insgesamt zwölf Rechtsanwälten verteidigt werden, sind zwei in Untersuchungshaft.  
13 Jahre lang lebten die als Haupttäter angeschuldigten Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt (tot) und Uwe Mundlos (tot) unerkannt und ohne offizielle Anmeldung in Deutschland. Von den jetzt fünf Angeklagten, die von insgesamt zwölf Rechtsanwälten verteidigt werden, sind zwei in Untersuchungshaft.  
Nach fünf Jahren NSU-Prozess mit 437. Verhandlungstagen fällt voraussichtlich am 11. Juli das Urteil. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe distanziert sich  in ihrem Schlusswort angeblich von dem rechtem Gedankengut als Rechtfertigung der Taten. An die Adresse der Familien der Mordopfer, namentlich der Mutter von Halit Yozgat aus Kassel, sagt sie: „Ich bin ein mitfühlender Mensch und habe sehr wohl den Schmerz, die Verzweiflung und die Wut der Angehörigen sehen und spüren können.“ Ein Geständnis war das nicht.


==Die Mordserie==
==Die Mordserie==
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