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Das '''Bayerische Reinheitsgebot von [[1516]]''' tritt als eine wesentliche Grundlage letztlich aller deutscher [[Brauerei]] landesweit in Kraft. | Das '''Bayerische Reinheitsgebot von [[1516]]''' tritt als eine wesentliche Grundlage letztlich aller deutscher [[Brauerei]] landesweit in Kraft. | ||
Es wurde als nationales Recht, insbesondere als das ''Deutsche Reinheitsgebot'', definiert und im deutschen Biersteuergesetz von [[1906]] übernommen. | |||
Durch die Überführung in EU-Recht im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes, der die erlaubten Zusatzstoffe in der „Zusatzstoffverordnung“ regelt, ist [[Bier]] gebraut nach „Deutschem Reinheitsgebot“ weiterhin als ein „traditionelles Lebensmittel“ im EU-Markt geschützt. | Durch die Überführung in EU-Recht im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes, der die erlaubten Zusatzstoffe in der „Zusatzstoffverordnung“ regelt, ist [[Bier]] gebraut nach „Deutschem Reinheitsgebot“ weiterhin als ein „traditionelles Lebensmittel“ im EU-Markt geschützt. | ||
==Vor 1516== | |||
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[[1363]] wurde in [[München]] 12 [[Stadtrat|Stadträten]] die Bieraufsicht übertragen und [[1447]] wurde vom Stadtrat verordnet, dass die Brauer der Stadt allein Gerste, Hopfen und Wasser zur Bierherstellung verwenden dürfen, also die selben Inhaltsstoffe, die später auch im bayerischen Reinheitsgebot von 1516 erwähnt werden. 1487 bestätigte [[Herzog]] [[Albrecht IV.]] diese Forderung des Münchner Stadtrates. | [[1363]] wurde in [[München]] 12 [[Stadtrat|Stadträten]] die Bieraufsicht übertragen und [[1447]] wurde vom Stadtrat verordnet, dass die Brauer der Stadt allein Gerste, Hopfen und Wasser zur Bierherstellung verwenden dürfen, also die selben Inhaltsstoffe, die später auch im bayerischen Reinheitsgebot von 1516 erwähnt werden. 1487 bestätigte [[Herzog]] [[Albrecht IV.]] diese Forderung des Münchner Stadtrates. | ||
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=== Georgitag anno 1516 === | === Georgitag anno 1516 === | ||
Wann genau ist der Bier-Festtag? Dem Mainzer Kirchenkalender zufolge fällt der ''Georgstag'' auf den 23. April, richtet man sich nach dem Salzburger Kirchenkalender, wird er erst einen Tag am 24. April später begangen. Also zweimal feiern? Oder besser dreimal? Denn 1516 erfolgte nichts weiter als die Übernahme des bereits [[1487]] gesetzten Rechts. | |||
Um es noch eine Stufe komplizierter zu machen: im Zisterzienserkloster Aldersbach wird Bier seit [[1268]] im Kloster gebraut (urkundlich nachgewiesen). Die Klosteranlage ging übrigens (mit der [[Säkularisation]]) [[1803]] an den Staat bzw. die [[Wittelsbacher]]. | |||
;Siehe auch:[[23._April_2016_Bierjubiläum|Feiern am 23. April 2016 zum Bierjubiläum]] | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
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== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [http://www.weissenseer-reinheitsgebot.de/ Weissenseer Reinheitsgebot, Altdeutsche Wirtshausregeln in Thüringen] | * [http://www.weissenseer-reinheitsgebot.de/ Weissenseer Reinheitsgebot, Altdeutsche Wirtshausregeln in Thüringen] | ||
* [http://www.brauer-bund.de/bierfans/rein.htm Informationen zum Reinheitsgebot auf der Seite des Bayerischen Brauerbundes] | * [http://www.brauer-bund.de/bierfans/rein.htm Informationen zum Reinheitsgebot auf der Seite des Bayerischen Brauerbundes] |
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