Bayerisches Reinheitsgebot von 1516: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch die Überführung in EU-Recht im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes, der die erlaubten Zusatzstoffe in der „Zusatzstoffverordnung“ regelt, ist [[Bier]] gebraut nach „Deutschem Reinheitsgebot“ weiterhin als ein „traditionelles Lebensmittel“ im EU-Markt geschützt.
Durch die Überführung in EU-Recht im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes, der die erlaubten Zusatzstoffe in der „Zusatzstoffverordnung“ regelt, ist [[Bier]] gebraut nach „Deutschem Reinheitsgebot“ weiterhin als ein „traditionelles Lebensmittel“ im EU-Markt geschützt.


 
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=[[23._April_2016_Bierjubiläum|Feiern am 23. April 2016 zum Bierjubiläum]]=
=[[23._April_2016_Bierjubiläum|Feiern am 23. April 2016 zum Bierjubiläum]]=


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