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Am 23. April [[1516]] unterschrieb der bayerische Herzog [[Wilhelm IV.]] das später oft so genannte '''„Bayerische Reinheitsgebot“''' und verbot damit, dass so weiter Zutaten wie Ruß, Kreidemehl, Stechapfel oder Fliegenpilz im [[Bier]] mitgekocht wurden. | |||
Insgesamt blieb es ein hervorragendes Geschäft, deshalb 500 Jahre danach | |||
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