Bezirksausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Die/der Vorsitzende wird aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. (ist also nicht wie andernorts der Bürgermeister o.ä.)
Die/der Vorsitzende wird aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. (ist also nicht wie andernorts der Bürgermeister o.ä.)
;Geschäftsstellen: Die Bezirksausschuss-Geschäftsstellen sind Dienststellen im [[Direktorium]] der Stadtverwaltung München ([[Rathaus]]). Sie unterstützen die Arbeit der Bezirksausschüsse und sind außerdem auch Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in Belangen der Bezirksauschüsse und allgemeine Bürgerinformationsstelle ('''[http://www.muenchen.de/Rathaus/service/index.html Behördenwegweiser, Übersicht wer-wofür?]''').
;Geschäftsstellen: Die Bezirksausschuss-Geschäftsstellen sind Dienststellen im [[Direktorium]] der Stadtverwaltung München ([[Rathaus]]). Sie unterstützen die Arbeit der Bezirksausschüsse und sind außerdem auch Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in Belangen der Bezirksauschüsse und allgemeine Bürgerinformationsstelle ('''[http://www.muenchen.de/Rathaus/service/index.html Behördenwegweiser, Übersicht wer-wofür?]''').
== Geschichtliches, Satzung, Rechte ==
== Geschichtliches, Satzung, Rechte ==
Die Berzirksausschüsse finden sich erstmalig als Ausschüsse in einem Schreiben des damaligen Oberbürgermeister [[Karl Scharnagl]] vom 4. Dezember [[1945]]. Es bildeten sich dann ab 1946 erste ''Aktionsausschüsse''. Im Herbst 1947 wurde dann auch durch den Stadtrat eine ''Satzung für die Bezirksausschüsse'' verabschiedet. Die Mitglieder wurden durch die Parteien selbst bestimmt.  
Die Berzirksausschüsse finden sich erstmalig als Ausschüsse in einem Schreiben des damaligen Oberbürgermeister [[Karl Scharnagl]] vom 4. Dezember [[1945]]. Es bildeten sich dann ab 1946 erste ''Aktionsausschüsse''. Im Herbst 1947 wurde dann auch durch den Stadtrat eine ''Satzung für die Bezirksausschüsse'' verabschiedet. Die Mitglieder wurden durch die Parteien selbst bestimmt.  


Seit [[1996]] werden die Bezirksausschüsse jeweils für 6 Jahre durch die Bevölkerung gewählt. Seit 13. Dezember 1995 haben die Bezirksausschüsse eigene Entscheidungsrechte und einen eigenen Etat, mit dem u.a. soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützt werden können. Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München, die stadtbezirksbezogene Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erörtern und evtl. durchsetzen. BürgerInnen können sich jederzeit an den Bezirksausschuss wenden.
Seit [[1996]] werden die Bezirksausschüsse jeweils für 6 Jahre durch die Bevölkerung gewählt. Seit 13. Dezember 1995 haben die Bezirksausschüsse eigene Entscheidungsrechte und einen eigenen Etat, mit dem u.a. soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützt werden können. Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München, die stadtbezirksbezogene Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erörtern und evtl. durchsetzen.  


Die Sitzungen des Bezirksausschusses sind in der Regel öffentlich. Das gilt auch für die Sitzungen der Unterausschüsse. Sie finden in der Regel zwei Wochen vor der BA-Sitzung statt.
Die Sitzungen des Bezirksausschusses sind in der Regel öffentlich. Das gilt auch für die Sitzungen der Unterausschüsse. Sie finden in der Regel zwei Wochen vor einer BA-Sitzung statt.


== Name und Nr. des Bezirksausschusses ==
== Name und Nr. des Bezirksausschusses ==
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==Siehe auch ==
==Siehe auch ==
* [[Bürgerversammlung|Bürgerversammlungen]]
* [[Bürgerversammlung|Bürgerversammlungen]]
 
* [[Stadtteil]]e
* [[BA00Muster]] — Der Bezirksausschuss XX ist …  (ein Muster zum Anlegen neuer Artikel über einen Bezirksausschuss)
* [[BA00Muster]] — Der Bezirksausschuss XX ist …  (ein Muster zum Anlegen neuer Artikel über einen Bezirksausschuss)
* [[Stadtteil]]e


== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[http://www.muenchen.info/ba/index.html Bezirksausschuss]
*[http://www.muenchen.info/ba/index.html Bezirksausschüsse München]
 
 
Einzelne BA:
* [http://www.muenchen.info/ba/03/index.html Bezirksausschusses 3 Maxvorstadt]  


[[Kategorie:Stadtbezirk| ]]
[[Kategorie:Stadtbezirk| ]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Stadtverwaltung]]

Version vom 17. März 2014, 08:49 Uhr

München hat 25 Stadtbezirke und in jedem Stadtbezirk wird alle sechs Jahre zeitgleich mit der Wahl der Stadträte ein Bezirksausschuss (BA) gewählt. Am 3. März 2002 wurden für die 25 Münchner Bezirksausschüsse 649 Bezirksausschussmitglieder gewählt.

Für jeden Stadtbezirk errechnet sich die Anzahl der BA-Mitglieder entsprechend der Einwohnerzahl im Stadtbezirk. Die Größe des BAs orientiert sich an der Anzahl der Einwohner in dem Bezirk und liegt zwischen 15 Mitgliedern in der Altstadt-Lehel (kleinster BA) und 45 Mitgliedern in Ramersdorf-Perlach (größter BA).

Der Bezirksauschuss kann Empfehlungen an den Stadtrat und die Stadtverwaltung formulieren. Nach der Satzung kann er aber auch einige Dinge selbst entscheiden und Geldmittel dafür aufwenden.

Die/der Vorsitzende wird aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. (ist also nicht wie andernorts der Bürgermeister o.ä.)

Geschäftsstellen
Die Bezirksausschuss-Geschäftsstellen sind Dienststellen im Direktorium der Stadtverwaltung München (Rathaus). Sie unterstützen die Arbeit der Bezirksausschüsse und sind außerdem auch Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in Belangen der Bezirksauschüsse und allgemeine Bürgerinformationsstelle (Behördenwegweiser, Übersicht wer-wofür?).

Geschichtliches, Satzung, Rechte

Die Berzirksausschüsse finden sich erstmalig als Ausschüsse in einem Schreiben des damaligen Oberbürgermeister Karl Scharnagl vom 4. Dezember 1945. Es bildeten sich dann ab 1946 erste Aktionsausschüsse. Im Herbst 1947 wurde dann auch durch den Stadtrat eine Satzung für die Bezirksausschüsse verabschiedet. Die Mitglieder wurden durch die Parteien selbst bestimmt.

Seit 1996 werden die Bezirksausschüsse jeweils für 6 Jahre durch die Bevölkerung gewählt. Seit 13. Dezember 1995 haben die Bezirksausschüsse eigene Entscheidungsrechte und einen eigenen Etat, mit dem u.a. soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützt werden können. Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München, die stadtbezirksbezogene Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erörtern und evtl. durchsetzen.

Die Sitzungen des Bezirksausschusses sind in der Regel öffentlich. Das gilt auch für die Sitzungen der Unterausschüsse. Sie finden in der Regel zwei Wochen vor einer BA-Sitzung statt.

Name und Nr. des Bezirksausschusses

Siehe auch

Weblinks