Grundbuch
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Das Grundbuch sind im Laufe der Jahrhunderte natürlich Grundbücher, in denen die Besitzverhältnisse am Boden und den darauf errichteten Gebäuden amtlich festhält / beschreibt. Interessant sind dabei immer wieder die Veränderungen.
Siehe die Vorbemerkungen zur Tradition der alten Bücher in:
- Historische Ratsprotokolle ab 1459 - 51: Hrsgg. von Helmuth Stahleder, Bd. 1 - 4 (PDF)
Einsicht ins aktuelle Grundbuch beim Amtsgericht München?
[https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_08.php https://www.service-grundbuchauszug.de/ Wer einen Grundbuchauszug und/oder eine Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte / Katasterkarte) anfordern möchte, kann sich dort richtig über den Ablauf und die Anschriften informieren. (bei justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden)
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