Grundbuch
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Das Grundbuch sind im Laufe der Jahrhunderte natürlich Grundbücher, in denen die Besitzverhältnisse am Boden und den darauf errichteten Gebäuden amtlich festhält / beschreibt. Interessant sind dabei immer wieder die Veränderungen.
Siehe die Vorbemerkungen zur Tradition der Bücher in:
- Historische Ratsprotokolle ab 1459 - 51: Hrsgg. von Helmuth Stahleder, Bd. 1 - 4 (PDF)
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