Die Bayerische Architektenkammer

Ort: Waisenhausstraße 4


Das Architektenrecht ist Ländersache, deshalb bestehen Architektenkammern auf Länderebene. Die Berufsaufgaben, die Eintragung in die Architektenliste und die Organisationsstruktur der Kammern sind dementsprechend in den einzelnen Architektengesetzen der Länder geregelt.

Die Kammern werden von den eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten und Stadtplanern für sie selbst getragen. Nur in diese Architektenliste heute eingetragenen Mitglieder der Architektenkammern dürfen diese Berufsbezeichnung oder Abwandlungen davon führen.


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(ohne richtigen Artikel)