Bezirksamt
Das Bezirksamtwar die Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsebene von 1862 bis 1939 im Königreich bzw. Freistaat Bayern einschließlich der Pfalz. Dabei meinte Bezirksamt sowohl die Behörde und ihr Gebäude als auch den Amtssprengel (Amtsbezirk).
Leiter der Behörde war der Bezirksamtmann.
Am nächsten kommt dem heute die Einteilung in Landkreise mit dem jeweiligen Landrat.