Verfassung für das Königreich Bayern von 1818
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Lücken: wesentliche Inhalte, Veränderungen gegenüber der Constitution, damalige und heutige Kritik
Die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 war die zweite Verfassung des Königreichs Bayern und bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 gültig.
Am 26. Mai 1818 unterschrieb Maximilian I. Joseph von Bayern – als erster der fünf deutschen Könige – eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ neue Verfassung. Bayern war damit der achte Staat des Deutschen Bundes, der eine geschriebene Verfassung erhielt.
Der Hintergrund ihres Entstehens war es, das Bemühen Metternichs (Österreich) um eine Bundesverfassung zu verhindern.