23. April 2016 Bierjubiläum

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Am 23. April 1516 unterschrieb der bayerische Herzog Wilhelm IV. das später oft so genannte „Bayerische Reinheitsgebot“ und verbot damit, dass so weiter Zutaten wie Ruß, Kreidemehl, Stechapfel oder Fliegenpilz im Bier mitgekocht wurden.

Insgesamt blieb es ein hervorragendes Geschäft, deshalb 500 Jahre danach


Eine bedeutende Getränkebranche feiert Jubiläum

Die Chirurgen der Kliniken feiern mit
Leber- und viele andere dadurch ausgelöste Krebsarten.


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Literatur

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