Der Vertrag von München von 1816 war der Schlussstein der Verhandlungen zwischen Österreich und Bayern im Rahmen der napoleonischen Umwälzungen in Europa. Hiermit wurden dann länger anhaltende Absprachen über Gebietszugehörigkeiten getroffen, die vorhergehende Verträge zum Teil aufhoben.

  • Während der napoleonischen Koalitionskriege wurde das Kurfürstentum Bayern in Anlehnung an Frankreich Mitglied im Rheinbund und zum Königreich erhoben. Außerdem konnte Bayern dadurch erhebliche territoriale Gewinne auch zu Lasten Österreichs für sich verbuchen. Der zunächst geheim gehaltene Bogenhausener Vertrag von 1805 zwischen dem Kurfürstentum Bayern und dem nachrevolutionären Frankreich führte zur Entstehung des Königreichs Bayern.
  • Der Vertrag von Ried von 1813 besiegelte den Übertritt Bayerns in das Lager der antinapoleonischen Allianz bei gleichzeitiger Garantie der bayerischen Souveränität.
  • Bayern gab die im Frieden von Schönbrunn 1809 gewonnenen Gebiete, das Hausruckviertel, das Innviertel und das Amt Vils in Tirol an Österreich zurück und trat auch das Herzogtum Salzburg an Österreich ab. Dafür erhielt Bayern die linksrheinische Pfalz, dazu Hammelburg, Brückenau, Bieberstein und Redwitz. Das Territorium der früheren Fürstpropstei Berchtesgaden und die Gebiete des nach 1816 so genannten Rupertiwinkels verblieben bei Bayern.
Für die im Vertrag von Ried vorgesehenen Gebietsabtretungen erhielt Bayern Entschädigungen und bekam auch einen Anteil an den französischen Kriegskontributionen. Daneben regelte der Vertrag weitere Fragen. In Geheimartikeln wurden Absprachen über die zum Großherzogtum Baden gehörenden Gebiete des Neckar-, Main- und Tauberkreises sowie über eine Heerstraße durch das Großherzogtum Hessen getroffen.

Ähnlich benannte Verträge

Nicht verwechseln mit ähnlich benannten internationalen Verträgen bzw. Diktaten:

  • Vertrag von München, 1619
  • Vertrag von München, 1805 (auch als Bogenhausener Vertrag bekannt, 25. August 1805 im „Gartenhaus Bogenhausen“)
  • Münchner Abkommen, Diktat von München, 1938 (*29. September: In München findet internationale Konferenz ohne das betroffene Land statt. In der Nacht zum 30. September wird das Münchner AbkommenW im dog. Führerbau am Königsplatz unterzeichnet. Hitlers Wehrmacht darf danach das Nachbarland ohne vorherigen Krieg besetzen und wirtschaftlich ausnutzen.

Siehe auch

  • Verträge von Nymphenburg - Vertrag vom 28. Mai 1741 zwischen Bayern und Spanien – Vertrag vom 5. September 1766 zwischen Bayern, Kurpfalz und Zweibrücken
  • Frieden von Lunéville, 1801