Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtrat der Landeshauptstadt München setzt sich aus [http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_mitglieder_trefferliste.jsp?nav=1 80 ehrenamtlichen Stadträten] und der/dem [[Oberbürgermeister]]/in zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.
Der '''Stadtrat''' der Landeshauptstadt München setzt sich aus 80 ehrenamtlichen Stadträten und der/dem [[Oberbürgermeister]]/in zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.


Die letzte Stadtratswahl fand am 2. März 2008 mit etwa 989 000 Stimmberechtigten statt ([http://www.muenchen.de/Rathaus/politik/wahlergebnisse/kommunalwahl2008/sr_wahl/220562/index.html]). Bayern hat traditionell bei der Kommunalwahl eine Kombination aus Verhältnis- und Persönlichkeitswahl. Auf jedem Stimmzettel können 80 Stimmen vergeben werden. Diese können entweder alle einer Partei bzw. Liste gegeben werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Listenkreuz]). Innerhalb einer Liste können einer/m Kandidat/in bis zu 3 Stimmen gegeben werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Häufeln bzw. Kumulieren]). Außerdem können die 80 Stimmen auch auf Bewerber/innen mehrer Listen verteilt werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Panaschieren]). Sind auf einem Stimmzettel mehr als 80 Stimmen vergeben worden, ist er ungültig.
Die letzte Stadtratswahl fand am 2. März 2008 mit etwa 989 000 Stimmberechtigten statt. Bayern hat traditionell bei der Kommunalwahl eine Kombination aus Verhältnis- und Persönlichkeitswahl. Auf jedem Stimmzettel können 80 Stimmen vergeben werden. Diese können entweder alle einer Partei bzw. Liste gegeben werden (Listenkreuz). Innerhalb einer Liste können einer/m Kandidat/in bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Häufeln bzw. Kumulieren). Außerdem können die 80 Stimmen auch auf Bewerber/innen mehrer Listen verteilt werden (Panaschieren). Sind auf einem Stimmzettel mehr als 80 Stimmen vergeben worden, ist er ungültig.


Im Moment sind folgende Parteien im Münchner Stadtrat vertreten:
Im Moment sind folgende Parteien im Münchner Stadtrat vertreten:

Version vom 4. Juli 2009, 15:36 Uhr

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München setzt sich aus 80 ehrenamtlichen Stadträten und der/dem Oberbürgermeister/in zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.

Die letzte Stadtratswahl fand am 2. März 2008 mit etwa 989 000 Stimmberechtigten statt. Bayern hat traditionell bei der Kommunalwahl eine Kombination aus Verhältnis- und Persönlichkeitswahl. Auf jedem Stimmzettel können 80 Stimmen vergeben werden. Diese können entweder alle einer Partei bzw. Liste gegeben werden (Listenkreuz). Innerhalb einer Liste können einer/m Kandidat/in bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Häufeln bzw. Kumulieren). Außerdem können die 80 Stimmen auch auf Bewerber/innen mehrer Listen verteilt werden (Panaschieren). Sind auf einem Stimmzettel mehr als 80 Stimmen vergeben worden, ist er ungültig.

Im Moment sind folgende Parteien im Münchner Stadtrat vertreten: