Bayerische Infektionsschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein neues '''Bayerisches Infektionsschutzgesetz''' wurde im März [[2020]] beschlossen. Abkürzung: BayIfSG. Es soll das entsprechende zentrale Bundesgesetz ergänzen (Infektionsschutzgesetz). Entstanden ist das Gesetz im Wettstreit zwischen der CSU-Landespartei und der CDU-Bundespartei in der so genannten Coronakrise zur Eindämmung oder Verlangsamung der [[Covid-19]]-Infektionen in Bayern. Damit wird aber zugleich bundespolitisch ein scheinbarer Handlungsdruck aufgebaut. Nun kommt es in NRW auch zu einer analogen Reaktion auf das bay. Vorpreschen. Es prägt den Rechtsbegriff eines Gesundheitsnotstandes.
#WEITERLEITUNG [[Coronakrise]]
 
==Landtag beschließt Bayerisches Infektionsschutzgesetz==
25.03.2020
 
*Der Bayerische Landtag hat den Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz (IfSG) gebilligt. <br /> 
*Das unter dem Eindruck der Coronakrise in großer Einigkeit verabschiedete Gesetz räumt staatlichen Stellen umfassende Befugnisse ein.<br /> 
*Bei einem Gesundheitsnotstand, wie aktuell in der Coronakrise, können die Behörden in Bayern künftig leichter auf medizinisches Material und Personal zugreifen.<br /> 
*Das Gesetz ist vorerst bis zum Jahresende '''befristet'''.
 
 
Im Mittelpunkt der 43. Plenarsitzung des Landtags stand die Verabschiedung des [https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Bilder_Videos_Internet/K_2_Online-Kommunikation/Bayerisches_Infektionsschutzgesetz_0000004842.pdf Bayerischen Infektionsschutzgesetzes] [http://docreader.readspeaker.com/docreader/?cid=bskto&lang=de_de&url=https%3A%2F%2Fwww.bayern.landtag.de%2F%2Ffileadmin%2FBilder_Videos_Internet%2FK_2_Online-Kommunikation%2FBayerisches_Infektionsschutzgesetz_0000004842.pdf (Dokument vorlesen)]. Es erweitert in der Coronakrise den Handlungsspielraum der staatlichen Stellen und stattet Bayerns Behörden mit weitgehenden Befugnissen aus.
 
 
Möglich ist demnach in der so genannten Coronakrise die Beschlagnahmung von medizinischem, pflegerischem und sanitärem Material wie etwa Beatmungsgeräten und Schutzkleidung. Außerdem können geeignete Unternehmen verpflichtet werden, benötigte Güter herzustellen.
 
Erleichtert wird mit dem neuen Gesetz auch der '''Zugriff '''des Staates '''auf medizinisches Personal '''wie Ärzte und Pfleger.
 
Hintergrund ist, dass durch eine ''infektionsschutzrechtlichen Krise'' das vorhandene Personal rasch reduziert werden kann, weil es entweder selbst erkrankt oder sich in [[Quarantäne]] begeben muss. Im Falle des Gesundheitsnotstands müssen nach dem Gesetz daher Personen in Anspruch genommen werden können, „die über medizinische oder pflegerische Kenntnisse verfügen, die nach Maßgabe der zuständigen Behörde zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands benötigt werden“, wie es in dem Gesetz heißt. Ferner können die zuständige Behörden …
 
:: '''Sie kann jede geeignete Person unter gleichen Voraussetzungen auch zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zuweisen und verpflichten.'''
 
 
Damit werden auch versicherungsrechtliche und Pflichten aus dem Schadenensersatz geregelt.
 
 
==Siehe auch==
 
* [[Erste Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19 in Bayern 2020]] (Beginn 21. März, befristet jeweils für zwei Wochen)
 
== Weblinks==
 
* [https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-dem-plenum/landtag-beschliesst-bayerisches-infektionsschutzgesetz/ www.bayern.landtag.de …beschliesst-bayerisches-infektionsschutzgesetz] vom '''25.03.2020'''
* [https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2020/07/gvbl-2020-07.pdf#page=2 Text des Bayerisches Infektionsschutzgesetzes] (Verkündung, In Kraft: 27.3.)
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Infektionsschutzgesetz Artikel bei Wikipedia zum ''Bayer. Infektionsschutzgesetz'']
* Bundesgesetz - [https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz Artikel bei Wikipedia zum ''Infektionsschutzgesetz'' ]von 2000 (Vorgänger-Gesetz von 1961)
* [https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Bilder_Videos_Internet/K_2_Online-Kommunikation/Bayerisches_Infektionsschutzgesetz_0000004842.pdf Text des '''Gesetzentwurfs''' der Staatsregierung für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz], vorgelegt 17.3.
 
== Vergl. die Reaktion in NRW zu ähnl. Ansatz==
 
* [https://www.zeit.de/arbeit/2020-04/corona-krise-aerzte-pflegekraefte-arbeit-verpflichtung-armin-laschet/komplettansicht '''Ärzte und Pfleger warnen vor Zwangsarbeit'''. Nordrhein-Westfalen will per Gesetz Ärzte und Pflegekräfte zum Dienst verpflichten.]  (Das könnte verfassungswidrig sein. Der Widerstand der Gesundheitsberufe ist groß. Von Kai Biermann und David Gutensohn in [[Die Zeit]] vom  1. April 2020)
 
[[Kategorie:2020|Inf]]

Version vom 19. April 2022, 18:04 Uhr

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