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(Maskenpflicht - Hallo ist das so gut verständlich? Reicht das aus?)
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* Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein '''Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung''' in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.
* Vom 4. April 2020 bis vorerst 19. April gilt ein '''Aufnahmestopp für Menschen mit Behinderung''' in stationären Einrichtungen, ausgenommen wenn gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Auch Rückverlegungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus fallen darunter.
* Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14 Tage gültige Krankschreibung ohne persönliche Vorsprache in einer Arztpraxis telefonisch zu erhalten ist ''nun-doch-weiter-moeglich''. Sie lief als Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie an diesem Sonntag 19.4. aus - wurde am 20.4. aber dann doch bis 4. Mai verlängert.<ref>[https://www.spiegel.de/karriere/coronavirus-krankschreibung-per-telefon-nun-doch-weiter-moeglich-a-23a9e283-1346-44ac-857f-c2d60525991f  "Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Krankschreibung zu bekommen, ohne bei einem Arzt vorzusprechen. Mit der Sonderregelung, die am 20. März in Kraft trat,] sollte die weitere Verbreitung des Coronavirus in Arztpraxen eingedämmt werden. Dass der Kassen-Ausschuss die Regelung jetzt wieder kippen wollte, sorgte bei der Ärzteschaft für Empörung: "Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken." Danach müßten Arztpraxen geschlossen werden.</ref>
* Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14 Tage gültige Krankschreibung ohne persönliche Vorsprache in einer Arztpraxis telefonisch zu erhalten ist ''nun-doch-weiter-moeglich''. Sie lief als Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie an diesem Sonntag 19.4. aus - wurde am 20.4. aber dann doch bis 4. Mai verlängert.<ref>[https://www.spiegel.de/karriere/coronavirus-krankschreibung-per-telefon-nun-doch-weiter-moeglich-a-23a9e283-1346-44ac-857f-c2d60525991f  "Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Krankschreibung zu bekommen, ohne bei einem Arzt vorzusprechen. Mit der Sonderregelung, die am 20. März in Kraft trat,] sollte die weitere Verbreitung des Coronavirus in Arztpraxen eingedämmt werden. Dass der Kassen-Ausschuss die Regelung jetzt wieder kippen wollte, sorgte bei der Ärzteschaft für Empörung: "Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken." Danach müßten Arztpraxen geschlossen werden.</ref>
* Ein 57-jähriger Polizist der Flughafen-Wache stirbt an Covid-19 <ref>[https://www.sueddeutsche.de/muenchen/coronavirus-flughafen-muenchen-polizist-tod-1.4887245 SZ 25.4.</ref>
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