Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. März 2009, 00:57 Uhr
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München setzt sich aus 80 ehrenamtlichen Stadträten und der/dem Oberbürgermeister/in zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.
Die letzte Stadtratswahl fand am 3. März 2002 mit etwa 900 000 Wahlberechtigten statt (Wahlergebnisse). Bayern hat traditionell bei der Kommunalwahl eine Kombination aus Verhältnis- und Persönlichkeitswahl. Auf jedem Stimmzettel können 80 Stimmen vergeben werden. Diese können entweder alle einer Partei bzw. Liste gegeben werden (Listenkreuz). Innerhalb einer Liste können einer/m Kandidat/in bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Häufeln bzw. Kumulieren). Außerdem können die 80 Stimmen auch auf Bewerber/innen mehrer Listen verteilt werden (Panaschieren). Sind auf einem Stimmzettel mehr als 80 Stimmen vergeben worden, ist er ungültig.
Im Moment sind folgende Parteien im Münchner Stadtrat vertreten:
- 33 Mitglieder Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- 23 Mitglieder Christlich-Soziale Union in Bayern
- 11 Mitglieder Bündnis 90/Die Grünen
- 5 Mitglieder Freie Demokratische Partei
- 3 Mitglieder Die Linkspartei.
- 1 Mitglied Ökologisch-Demokratische Partei
- 1 Mitglied Rosa Liste München
- 1 Mitglied Bayernpartei
- 1 Mitglied Freie Wähler