Goldene Bulle: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''pfälzische Exemplar'' der '''Goldenen Bulle''' wird im [[Hauptstaatsarchiv]] aufbewahrt. Damit liegt in [[München]] ein Teil des schützenswerten kulturellen Welterbes.
Das ''pfälzische Exemplar'' der '''Goldenen Bulle''' wird im [[Hauptstaatsarchiv]] aufbewahrt. Damit liegt in [[München]] ein Teil des schützenswerten [[UNESCO-Kultur- und -Naturerbe#Weltdokumentenerbe|Weltdokumentenerbes]].


Die Bulle, so nach der Aufbewahrung des Siegels der Urkunde genannt, war ein kaiserliches Gesetzbuch von [[1356]]. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. [[Kaiser]] regelt. Über die [[Kurfürst]]en kam es nach und blieb in München.
Die Goldene Bulle, so genannt nach dem goldenen Siegel der Urkunde, war ein kaiserliches Gesetzbuch von [[1356]]. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser regelt. Über die [[Kurfürst]]en kam das pfälzische Exemplar nach München und blieb dort. Das Siegel liegt zwar noch der Urkunde bei, ist aber nicht mehr mit ihr verbunden.


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* [https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-deutschland  46 der weltweit mehr als 1.000 Welterbestätten und andere Teile des kulturellen Welterbes liegen in Deutschland. (Landkarte)]
 
 
== Welterbetage==
* Website www.unesco-welterbetag.de UNESCO-Welterbetag, gewährt an vielen der Welterbestätten in Deutschland auf Initiative der Deutschen UNESCO-Kommission und des Vereins UNESCO-Welterbestätten Deutschland einen Blick hinter die Kulissen und laden zum Erkunden und Experimentieren ein. Am '''7. Juni 2020''' findet der Aktionstag aufgrund der Covid-19-Pandemie erstmals digital statt.

Aktuelle Version vom 31. Dezember 2025, 14:23 Uhr

Das pfälzische Exemplar der Goldenen Bulle wird im Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Damit liegt in München ein Teil des schützenswerten Weltdokumentenerbes.

Die Goldene Bulle, so genannt nach dem goldenen Siegel der Urkunde, war ein kaiserliches Gesetzbuch von 1356. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser regelt. Über die Kurfürsten kam das pfälzische Exemplar nach München und blieb dort. Das Siegel liegt zwar noch der Urkunde bei, ist aber nicht mehr mit ihr verbunden.

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Das Thema "Goldene Bulle" ist auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten unter: Goldene Bulle.