Goldene Bulle: Unterschied zwischen den Versionen
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Die | Die Goldene Bulle, so genannt nach dem goldenen Siegel der Urkunde, war ein kaiserliches Gesetzbuch von [[1356]]. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. [[Kaiser]] regelt. Über die [[Kurfürst]]en kam das pfälzische Exemplar nach München und blieb dort. Das Siegel liegt zwar noch der Urkunde bei, ist aber nicht mehr mit ihr verbunden. | ||
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Version vom 29. Dezember 2025, 16:08 Uhr
Das pfälzische Exemplar der Goldenen Bulle wird im Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Damit liegt in München ein Teil des schützenswerten kulturellen Welterbes.
Die Goldene Bulle, so genannt nach dem goldenen Siegel der Urkunde, war ein kaiserliches Gesetzbuch von 1356. Eine Art „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reichs, das die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser regelt. Über die Kurfürsten kam das pfälzische Exemplar nach München und blieb dort. Das Siegel liegt zwar noch der Urkunde bei, ist aber nicht mehr mit ihr verbunden.
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Das Thema "Goldene Bulle" ist auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten unter: Goldene Bulle.
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