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Ein '''Stadtarzt''', auch '''Stadtphysicus''', war seit dem Spätmittelalter ein vom [[Stadtrat]] bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen [[Gesundheitsamt]]es wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die [[Apotheke]]n sowie die Überwachung von [[Hebamme]]n und Badern. Daneben hatte er [[gerichtsmedizin]]ische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart. | Ein '''Stadtarzt''', auch '''Stadtphysicus''', war seit dem Spätmittelalter ein vom [[Stadtrat]] bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen [[Gesundheitsamt]]es wahr. Er war verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die [[Apotheke]]n sowie die Überwachung von [[Hebamme]]n und Badern. Daneben hatte er [[gerichtsmedizin]]ische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart. | ||
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