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(Armenarzt und Hobby-Historiker Josef Freudenberger (1854-1928)) |
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'''Wolfratshausen im Herzogtum Bayern''' war bis zum dreißigjährigen Krieg die politische Struktur in der sich das heutige München östlich der Isar befand. | '''Wolfratshausen im Herzogtum Bayern''' war bis zum dreißigjährigen Krieg die politische Struktur, in der sich das heutige München östlich der Isar befand. | ||
Bis zum | Bis zum dreißigjährigen Krieg unterlag der heute östlich der Isar gelegene Teil Münchens der Jurisdiktion des Landgerichtes Wolfratshausen. | ||
==Politische Struktur des feudalen Bayern== | ==Politische Struktur des feudalen Bayern== | ||
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In den ältesten Salzburger Güterverzeichnissen, dem Indiculus Aronis und den Breves notitiae Salisburgenses, Sammlungen von Urkunden und Aufzeichnungen historischen Inhalts aus der Zeit nach der Absetzung Tassilos III., werden 20 große Gaue aufgezählt <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 56</ref> | In den ältesten Salzburger Güterverzeichnissen, dem Indiculus Aronis und den Breves notitiae Salisburgenses, Sammlungen von Urkunden und Aufzeichnungen historischen Inhalts aus der Zeit nach der Absetzung Tassilos III., werden 20 große Gaue aufgezählt <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 56</ref> | ||
Zwischen den Gauen gab es Gebiete, die außerhalb der Gaue anderweitigen Besitzern gehörten<ref>{{WL2|Benno Hubensteiner}}, Bayerische Geschichte, 4. Auflage, München, S. 36.</ref> | Zwischen den Gauen gab es Gebiete, die außerhalb der Gaue anderweitigen Besitzern gehörten<ref>{{WL2|Benno Hubensteiner}}, Bayerische Geschichte, 4. Auflage, München, S. 36.</ref> | ||
So lag beispielsweise zwischen dem Salzburg-, Matting- und Attergau ein großes Waldgebiet, das Herzog Odilo (Oatilo) ca. 755-748) dem Kloster Mondsee geschenkt hatte <ref>{{WL2|Gertrud Diepolder}}, Die Orts- und "in Pago"-Benennungen im | So lag beispielsweise zwischen dem Salzburg-, Matting- und Attergau ein großes Waldgebiet, das Herzog Odilo (Oatilo) ca. 755-748) dem Kloster Mondsee geschenkt hatte <ref>{{WL2|Gertrud Diepolder}}, Die Orts- und "in Pago"-Benennungen im bayerischen Stammesherzogtum zur Zeit der Agilolfinger, in :ZBLG 11957, Band 20, Heft 2, S. 374.</ref>. | ||
Unter den Gauen war einer der weitest ausgedehnten und größten der Sundergau. Er dehnte sich von einer im Norden gedachten Linie von nördlich München bis nördlich Wasserburg bis ungefähr an die heutige bayerische Südgrenze aus und | Unter den Gauen war einer der weitest ausgedehnten und größten der Sundergau. Er dehnte sich von einer im Norden gedachten Linie von nördlich München bis nördlich Wasserburg bis ungefähr an die heutige bayerische Südgrenze aus und schloss das Land zwischen Loisach, Isar und Inn ein <ref>{{WL2|Sigmund von Riezler}}, Geschichte Baiern, I Bd. Gotha 1878, S. 848.</ref>. | ||
==Bis 1380 die Regierung der Grafen== | ==Bis 1380 die Regierung der Grafen== | ||
Seit der {{WL2|Merowinger}} ernannte der Herzog einen Grafen als Bevollmächtigten zum Ausüben sämtlicher Hoheitsrechte in einem Gau. | Seit der {{WL2|Merowinger}} ernannte der Herzog einen Grafen als Bevollmächtigten zum Ausüben sämtlicher Hoheitsrechte in einem Gau. Michael Doeberl umreißt die Gerechtsame der Grafen: | ||
Michael Doeberl umreißt die Gerechtsame der Grafen: "Er hat den Gerichtsbann, d.h. er führt den Vorsitz in den Gerichtsversammlungen an den verschiedenen Dingstätten seines Gaues. | * "Er hat den Gerichtsbann, d.h. er führt den Vorsitz in den Gerichtsversammlungen an den verschiedenen Dingstätten seines Gaues. | ||
Er hat den Polizeibann, d. h. er übt die Sicherheits- und Verkehrspolizei (Straßen- Brücken-, Marktwesen). | * Er hat den Polizeibann, d. h. er übt die Sicherheits- und Verkehrspolizei (Straßen- Brücken-, Marktwesen). | ||
Er hat den Heerbann, d. h. er bietet alle Freien seiner Grafschaft zum Heeresdienst auf und befehligt sie im Kriege. | * Er hat den Heerbann, d. h. er bietet alle Freien seiner Grafschaft zum Heeresdienst auf und befehligt sie im Kriege. | ||
Er hat den Finanzbann, d. h. er erhebt die Einkünfte aus öffentlich-rechtlichen Titeln, Bußen, Friedensgeldern, Steuern, wo solche herkömmlich sind, damit verbindet er vielleicht die Aufsicht über die herzöglichen Güter" <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 57</ref> | * Er hat den Finanzbann, d. h. er erhebt die Einkünfte aus öffentlich-rechtlichen Titeln, Bußen, Friedensgeldern, Steuern, wo solche herkömmlich sind, damit verbindet er vielleicht die Aufsicht über die herzöglichen Güter" <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 57</ref> | ||
Die Grafen waren keine Verwaltungsbeamten da ihr Lehen erblich war. <ref>{{WL2|Benno Hubensteiner}}, Bayerische Geschichte, 4. Auflage, München, S. 36.</ref> | |||
Die Grafen waren keine Verwaltungsbeamten, da ihr Lehen erblich war. <ref>{{WL2|Benno Hubensteiner}}, Bayerische Geschichte, 4. Auflage, München, S. 36.</ref>. Die schon seit den ältesten Zeiten in Bayern voll ausgeprägte Grundherrschaft erlaubte ihnen nur auf ihren eigenen Besitzungen unumschränkte Verfügungsfreiheit. Aber dies waren in der Regel keine zusammenhängenden, geschlossenene Gebiete sondern sehr zerteilt und weit verstreut. | |||
Aber dies waren in der Regel keine zusammenhängenden, geschlossenene Gebiete sondern sehr zerteilt und weit verstreut. | Daneben und dazwischen saßen andere Grundherren, seien es Adelige (Nobiles), freie Bauern oder sogar Freigelassene, die eifersüchtig über ihre Freiheit wachten und auf ihre Selbstständigkeit pochten. Mehr Rechte besaßen die Grafen, soweit sie Vögte über eine Kloster oder eine Bischofskirche waren. | ||
Daneben und dazwischen saßen andere Grundherren, seien es Adelige (Nobiles), freie Bauern oder sogar Freigelassene, die eifersüchtig über | |||
Mehr Rechte besaßen die Grafen, soweit sie Vögte über eine Kloster oder eine Bischofskirche waren. | In den früheren Zeiten herrschte die Auffassung, dass Geistliche nicht voll rechtsfähig wären. Sie mußten sich bei Rechtsgeschäften durch einen adeligen Vogt vertreten lassen. So übte der Graf wie in seiner Grafschaft auch in kirchlichen Besitzungen die (höhere) Gerichtsbarkeit aus <ref>Hrsg.: {{WL2|Alois Fink}}, Bilder aus der Bayerischen Geschichte, Nürnberg 1953, S. 59.</ref>. | ||
In den früheren Zeiten herrschte die | |||
Sie mußten sich bei Rechtsgeschäften durch einen adeligen Vogt vertreten lassen. | War das Grafenamt anfänglich ein Lehen des Herzogs oder Königs gewesen, das immer neu verliehen werden musste, so zeigten sich schon unter Ludwig dem Frommen und seinen Nachfolgern im 9. Jahrhundert Ansätze zur Vererbung und Feudalisierung des Grafenamtes; im 11. Jahrhundert setzte sich beides grundsätzlich durch. Das führte zur Auflösung der alten page oder Gaue verloren ihre Bedeutung als politische Bezirke und sanken zur geografischen Begriffen herab. An ihre Stelle traten die mehr oder weniger willkürlich gebildeten neuen Amtsbezirke, die Grafschaften, comitiae oder comitatus. | ||
So übte der Graf wie in seiner Grafschaft auch in kirchlichen Besitzungen die (höhere) Gerichtsbarkeit aus <ref>Hrsg.: {{WL2|Alois Fink}}, Bilder aus der Bayerischen Geschichte, Nürnberg 1953, S. 59.</ref>. | |||
War das Grafenamt anfänglich ein Lehen des Herzogs oder Königs | Die Befugnisse der Grafen blieben im wesentlichen dieselben ie in der agilolfingischen oder karolingische Zeit. Neu aber wrude häufig die ehemals der Krone vorbehaltenen Rechte oder Regalien, wie Markt-, Zoll-, Forst-, Bergwerks- und Salinenreche, in den Kreis der dem Grafen zustehenden lehnbaren territorialen Rechte eingefügt <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 174/175.</ref>. | ||
Das führte zur Auflösung der alten page oder Gaue verloren ihre Bedeutung als politische Bezirke und sanken zur geografischen Begriffen herab. | Dadurch wuchs das Ansehen und die Macht der Grafen, die noch dadurch gesteigert wrude, daß sie sich durch Heirat, Erbschaft, oder anderen Erwerb in Besitz von 2 oder mehr Grafschaften setzten und ihren Grundbesitz vergrößern konnten. Sie bauten sich nun feste Höhenburgen und, während man früher die Grafen und Herren nur mit dem Rufnahmen genannt hatte, verbanden sie nun mit diesem auch den Namen der Burg auf der sie saßen <ref>B. Hubersteiner , a.a. O., S.80.</ref>. | ||
An ihre Stelle traten die mehr oder weniger willkürlich gebildeten neuen Amtsbezirke, die Grafschaften, comitiae oder comitatus. | |||
Die Befugnisse der Grafen blieben im wesentlichen dieselben ie in der agilolfingischen oder karolingische Zeit. | |||
Neu aber wrude häufig die ehemals der Krone vorbehaltenen Rechte oder Regalien, wie Markt-, Zoll-, Forst-, Bergwerks- und Salinenreche, in den Kreis der dem Grafen zustehenden lehnbaren territorialen Rechte eingefügt <ref>[[Michael Doeberl]], Entwicklungsgeschichte Bayerns, I. Band, 3. Auflage, München 1916, S. 174/175.</ref>. | |||
Dadurch wuchs das Ansehen und die Macht der Grafen, die noch dadurch gesteigert wrude, daß sie sich durch Heirat, Erbschaft, oder anderen Erwerb in Besitz von 2 oder mehr Grafschaften setzten und ihren Grundbesitz vergrößern konnten. | |||
Sie bauten sich nun feste Höhenburgen und, während man früher die Grafen und Herren nur mit dem Rufnahmen genannt hatte, verbanden sie nun mit diesem auch den Namen der Burg auf der sie saßen <ref>B. Hubersteiner , a.a. O., S.80.</ref>. | |||
Im Sundergau entstanden eine Reihe von Grafschaften, von denen in unserem Zusammenhang nur jene interessiert, in der die späteren Grafen von Wolfratshausen walteten. | Im Sundergau entstanden eine Reihe von Grafschaften, von denen in unserem Zusammenhang nur jene interessiert, in der die späteren Grafen von Wolfratshausen walteten. | ||
Erst in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts wird dort ein Graf Arnold erwähnt <ref>S. Riezler, a.a.O. S. 854</ref>. | Erst in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts wird dort ein Graf Arnold erwähnt <ref>S. Riezler, a.a.O. S. 854</ref>. | ||
Eine Urkunde von 1003 berichtet von einer Grafschaft Friedrichs, der in Haching im Sundergau richtete (comitatus Frideric, qui judicat in Hachingun in Pago Sundergowe) <ref>{{WL2|Otto Stolz (Historiker)}}, Das Wesen der Grafschaft im Raume Oberbayern, Tirol, Salzburg, in: ZBLB 1949/15, S. 93 {{WL2|Edmund von Oefele}}, Geschichte der Grafen von Andeschs, Innsbruck, 1877 S. 107, R. 1b.</ref>. | Eine Urkunde von 1003 berichtet von einer Grafschaft Friedrichs, der in Haching im Sundergau richtete (comitatus Frideric, qui judicat in Hachingun in Pago Sundergowe) <ref>{{WL2|Otto Stolz (Historiker)}}, Das Wesen der Grafschaft im Raume Oberbayern, Tirol, Salzburg, in: ZBLB 1949/15, S. 93 {{WL2|Edmund von Oefele}}, Geschichte der Grafen von Andeschs, Innsbruck, 1877 S. 107, R. 1b.</ref>. | ||
Gemeint ist hier wohl nicht Ober- oder Unterhachning, sonder im allgemeinen das Hachinger Tal das wahrscheilich Herzogliches Fiskalgut war <ref>Freundliche Mitteilung von Herrn Der. Adolf Sandberger.</ref>. | Gemeint ist hier wohl nicht Ober- oder Unterhachning, sonder im allgemeinen das Hachinger Tal das wahrscheilich Herzogliches Fiskalgut war <ref>Freundliche Mitteilung von Herrn Der. Adolf Sandberger.</ref>. | ||
Sein Sohn [[Otto I.]], | Sein Sohn [[Otto I.]], der sich Graf von Diessen nannte, besaß in der ersten Hälfte des 11. Jahrhuderts als Lehen dem Kloster Tegernsee enfremdete Güter, darunter solche in den Ortschaften Popunhusa (Bogenhausen) uind Veldchirihha (Feldkirchen)<ref>Edmund von Oefele, a.a.O., S. 109, Regest 12, 13.</ref>. | ||
Der Enkel Freidrichs I. Otto II., nannte sich nach seinen Besitzungen Graf von Thanning (bei Wolfratshausen), Graf von Amras (bei Innsbruck), Graf von Diessen und Graf von Wolfratshausen. Dadurch bekundete er sich als Angehöriger des Geschlechts der GTrafen von Diessen, die sich später nach ihrer neuerbauten Burg Gravon von Andechs nannten und zu den mächtigsten Familien des Mittelalters gehörten. Er starb am 24. April 1122<ref>Edmund von Oefele, Geschichte der Grafen von Andechs, 1877, S. 110, Regest 23.</ref>. | Der Enkel Freidrichs I. Otto II., nannte sich nach seinen Besitzungen Graf von Thanning (bei Wolfratshausen), Graf von Amras (bei Innsbruck), Graf von Diessen und Graf von Wolfratshausen. Dadurch bekundete er sich als Angehöriger des Geschlechts der GTrafen von Diessen, die sich später nach ihrer neuerbauten Burg Gravon von Andechs nannten und zu den mächtigsten Familien des Mittelalters gehörten. Er starb am 24. April 1122<ref>Edmund von Oefele, Geschichte der Grafen von Andechs, 1877, S. 110, Regest 23.</ref>. | ||
Besonders wichtig für die Entwicklung und den Aufstieg der Familie der Andechser war die Übernahme der Vogteien über die Reichsklöster Benediktbeueren, gegen Ende des 11. Jahrhunderts, und Tegernsee im Jahre 1121, die ehemals in der Hand der 1045 ausgestrobenen Grafen von Ebersberg waren, zwischenzeitlich aber anderweitig vergeben waren. Eine bestimmt begründete Vermutung besagt, daß der Platz der späteren Burg Wolfratshausen Benediktberrer Besitz war und daß diese Burg, wie es im Hochmittelalter üblich war, dem Vogt auf dem Grund und Boden des von ihm bevorzugten Klosters erbaut wurde. Dasselbe gilg auch von Andechs und vermutlich auch von Amras 15. | Besonders wichtig für die Entwicklung und den Aufstieg der Familie der Andechser war die Übernahme der Vogteien über die Reichsklöster Benediktbeueren, gegen Ende des 11. Jahrhunderts, und Tegernsee im Jahre 1121, die ehemals in der Hand der 1045 ausgestrobenen Grafen von Ebersberg waren, zwischenzeitlich aber anderweitig vergeben waren. Eine bestimmt begründete Vermutung besagt, daß der Platz der späteren Burg Wolfratshausen Benediktberrer Besitz war und daß diese Burg, wie es im Hochmittelalter üblich war, dem Vogt auf dem Grund und Boden des von ihm bevorzugten Klosters erbaut wurde. Dasselbe gilg auch von Andechs und vermutlich auch von Amras 15. | ||
Die Grafen von Wolfratshausen besaßen als Grundherrn und Vögte die Hauptmasse der Güter im südwestlichen Teile des Sundergaues um Loisach, obere Isar bis in die Gegend von München und um den Tegernsee. Außerdem wirkten sie im jetzigen Tiroler Unterinntal etwa von Zirl bis zur Mündung des Zillertals und südlich bis zur Höhe des Hochstiftes aBrixen von diesen auch die Grafschaften verliehen <ref>S. Riezler, a.a.O., S.854/(855.</ref>. | Die Grafen von Wolfratshausen besaßen als Grundherrn und Vögte die Hauptmasse der Güter im südwestlichen Teile des Sundergaues um Loisach, obere Isar bis in die Gegend von München und um den Tegernsee. Außerdem wirkten sie im jetzigen Tiroler Unterinntal etwa von Zirl bis zur Mündung des Zillertals und südlich bis zur Höhe des Hochstiftes aBrixen von diesen auch die Grafschaften verliehen <ref>S. Riezler, a.a.O., S.854/(855.</ref>. | ||
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Die Grafschaft blieb als selbstständige Grafschaft erhalten und wurde von einem Mitglied der Familie geführt. | Die Grafschaft blieb als selbstständige Grafschaft erhalten und wurde von einem Mitglied der Familie geführt. | ||
Im ganzen Lande verteilt finden wir auf ihren Höfen oder festen Türmen die Gefolgsleute der Andechser. So war Krichheim, anch dem sich Diessen-Andechser Ministerialen nannten, einer Verwaltungsmittelpunkte der Grafschaft Wolfratshausen im 12. und 13. Jahrhundert <ref>Alexander Freiherr von Reitzenstein, Frühe Geschichte rund um München, München 1956, S. 34.</ref>. | Im ganzen Lande verteilt finden wir auf ihren Höfen oder festen Türmen die Gefolgsleute der Andechser. So war Krichheim, anch dem sich Diessen-Andechser Ministerialen nannten, einer Verwaltungsmittelpunkte der Grafschaft Wolfratshausen im 12. und 13. Jahrhundert <ref>Alexander Freiherr von Reitzenstein, Frühe Geschichte rund um München, München 1956, S. 34.</ref>. | ||
==Aufstieg der Wittelsbacher== | ==Aufstieg der Wittelsbacher== | ||
Unter den ersten drei bayerischen Herzögen aus dem Hause Wittelsbach: Otto I (1180-1183), Ludwig I., dem Kehlheimer, (1183-1231) und Otto II., dem Erlauchten, (1231-1253) entbrannten heftige Kämpfe zwischen den ihren Staat auf- und ausbauenden Fürsten und den ihnen an Macht vielfach ebenbürtigen, nach immer mehr Besitz und Einfluß strebenden Grafengeschlechtern. Als im 13. Jahrhundert eine gräfliche Familie nach der anderen erlosch, zogen die Wittelsbacher in sprunghaftem Zupacken nicht nur die erledigten Grafschaften ein, sondern griffen auch, ohne Rücksicht aufetwaige Erben, nach den Eigengütern, Lehen und Klostervogteien der ausgestorbenen Geschlechter. So bemächtigte sich Herzog Otto II. nach dem Tode des letzten Andechsers Otto VIII, im Jahre 1248 des Besitzes dieser Familie. Dadurch wurde die Grafsschaft Wolfratshausen wittelsbachisch <ref>B. Hubensteiner, a.a.O., S 102.</ref>. | Unter den ersten drei bayerischen Herzögen aus dem Hause Wittelsbach: Otto I (1180-1183), Ludwig I., dem Kehlheimer, (1183-1231) und Otto II., dem Erlauchten, (1231-1253) entbrannten heftige Kämpfe zwischen den ihren Staat auf- und ausbauenden Fürsten und den ihnen an Macht vielfach ebenbürtigen, nach immer mehr Besitz und Einfluß strebenden Grafengeschlechtern. Als im 13. Jahrhundert eine gräfliche Familie nach der anderen erlosch, zogen die Wittelsbacher in sprunghaftem Zupacken nicht nur die erledigten Grafschaften ein, sondern griffen auch, ohne Rücksicht aufetwaige Erben, nach den Eigengütern, Lehen und Klostervogteien der ausgestorbenen Geschlechter. So bemächtigte sich Herzog Otto II. nach dem Tode des letzten Andechsers Otto VIII, im Jahre 1248 des Besitzes dieser Familie. Dadurch wurde die Grafsschaft Wolfratshausen wittelsbachisch <ref>B. Hubensteiner, a.a.O., S 102.</ref>. | ||
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