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(Armenarzt und Hobby-Historiker Josef Freudenberger (1854-1928)) |
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Ähnlich schlimme Verhältnisse herrschten auch unter der Regierung Maximilians I.<ref>Westenrieder, a.a.O., 302 f.</ref>. | Ähnlich schlimme Verhältnisse herrschten auch unter der Regierung Maximilians I.<ref>Westenrieder, a.a.O., 302 f.</ref>. | ||
==Gericht ob der Au== | ==Gericht ob der Au== | ||
Bei einer im Jahre 1609 durch die Hofräte Johann Balthasar udn Hans Viktor Lichtenauer in der Au, in Untergiesing und Haidhausen vorgenommenen Vistitation und Beschreibung ergab sich<ref>Josef Freudenberger, Aus der Geschichte der Au- Die alte Au, München 1927, S. 178.</ref>, "daß seit geraumer Zeit an diesen Orten ganz bedenkliche dem Gemeinwesen schädliche Unordnung, sowie sträfliche Laster eingerissen unsich von Jahr zu Jahr mehr ausgebreitet hatten". | Bei einer im Jahre 1609 durch die Hofräte Johann Balthasar udn Hans Viktor Lichtenauer in der Au, in Untergiesing und Haidhausen vorgenommenen Vistitation und Beschreibung ergab sich<ref>Armenarzt und Hobby-Historiker [[Josef Freudenberger]] (1854-1928), Aus der Geschichte der Au- Die alte Au, München 1927, S. 178.</ref>, "daß seit geraumer Zeit an diesen Orten ganz bedenkliche dem Gemeinwesen schädliche Unordnung, sowie sträfliche Laster eingerissen unsich von Jahr zu Jahr mehr ausgebreitet hatten". | ||
Von Wolfratshausen konnte dem Übel wegen der weiten Entfernung aber nicht abgeholfen werden. | Von Wolfratshausen konnte dem Übel wegen der weiten Entfernung aber nicht abgeholfen werden. | ||
Darum wurde am 17. Mai 1610 versuchsweise die Jurisdiktion über die drei genannten Orte von Wolfratshausen abgetrennt und dem Hofoberberrichter in München übertragen. 1612 erfolgte die Errichtung des "Gerichts ob der Au". Die Steuereinhebung, die Musterungs- und Rüstgelder, die Aufschlagefälle und die Scharwerke beließ man jedoch bei Wolfratshausen. Dem Hofoberrichter Georg Hundt von Lauterbach erwuchs ein schweres Stück Arbeit in das herrschende "confusum chaos" Ordnung zu bringen. | Darum wurde am 17. Mai 1610 versuchsweise die Jurisdiktion über die drei genannten Orte von Wolfratshausen abgetrennt und dem Hofoberberrichter in München übertragen. 1612 erfolgte die Errichtung des "Gerichts ob der Au". Die Steuereinhebung, die Musterungs- und Rüstgelder, die Aufschlagefälle und die Scharwerke beließ man jedoch bei Wolfratshausen. Dem Hofoberrichter Georg Hundt von Lauterbach erwuchs ein schweres Stück Arbeit in das herrschende "confusum chaos" Ordnung zu bringen. |
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