Bayerischer Landespersonalausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Girus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Aufgabe des '''Bayerischen Landespersonalausschusses''' (LPA) mit Sitz in München ist es, die einheitliche und gerechte Durchführung der beamtenrecht…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 2. Juli 2016, 06:46 Uhr
Die Aufgabe des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) mit Sitz in München ist es, die einheitliche und gerechte Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften bei allen öffentlichen Dienstherren im Freistaat Bayern sicherzustellen.
Er berät die kommunalen und staatlichen Dienststellen bei laufbahnrechtlichen Fragen.
Darüber hinaus werden dort die Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz sowie für die Studiengänge an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern durchgeführt.
Adresse
Bayerischer Landespersonalausschuss, Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Postfachnummer: 22 14 41
Postfachanschrift: 80504 München
☎ : 089 / 23 06 29 00
@ : poststelle@lpa.bayern.de
www.lpa.bayern.de, offizielle Website