Salvatorkirche: Unterschied zwischen den Versionen
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→Der Rechtstreit um die Nutzungsrechte
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Mitte der 1970er Jahre behauptete die ''Griechische Kirchengemeinde München und Bayern e.V.'', [[Ludwig I. (Bayern)|König Ludwig I.]] habe St. Salvator allein | Mitte der 1970er Jahre behauptete die ''Griechische Kirchengemeinde München und Bayern e.V.'', [[Ludwig I. (Bayern)|König Ludwig I.]] habe St. Salvator allein diesem Verein zur Nutzung überlassen. Daraus leitete der Verein eine besondere Autonomie ab, die sie von der orthodox-kirchlichen Jurisdiktion befreie. Das bedeutet vor allem, dass der Verein allein das Recht Bischöfe und Pfarrer frei zu wählen, habe. Damit verließ die Griechische Kirchengemeinde München faktisch die griechisch-orthodoxe Metropolie. | ||
Der Freistaat Bayern, der die Rechtsnachfolge des Stifters angetreten hatte, teilte diese Auffassung nicht und verlangte die Herausgabe der Kirche, was von der Griechischen Kirchengemeinde München verweigert wurde. Damit begann ein Ringen um Salvatorkirche, in den sich zusätzlich Griechenland, vor allem das griechische Parlament und die Griechisch-Orthodoxe Kirche, sich aktiv einbrachte. Durch den nun folgenden Rechtsstreit war die Kirche für keine Seite zugänglich. Am 13. Oktober [[1998]] wies der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde der Griechischen Kirchengemeinde München zurück (2 BvR 1275/96). Am 27. Juni [[1999]] wurde St. Salvator der Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland übergeben | Der Freistaat Bayern, der die Rechtsnachfolge des Stifters angetreten hatte, teilte diese Auffassung nicht und verlangte die Herausgabe der Kirche, was von der Griechischen Kirchengemeinde München verweigert wurde. Damit begann ein Ringen um Salvatorkirche, in den sich zusätzlich Griechenland, vor allem das griechische Parlament und die Griechisch-Orthodoxe Kirche, sich aktiv einbrachte. Durch den nun folgenden Rechtsstreit war die Kirche für keine Seite zugänglich. Am 13. Oktober [[1998]] wies der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde der Griechischen Kirchengemeinde München zurück (2 BvR 1275/96). Am 27. Juni [[1999]] wurde St. Salvator der Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland übergeben |