Taube

Aus München Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Tauben (Vogelarten der Columbidae) oder die Tauben-Plage sind auch in München ein Thema.

Der Verdruss so mancher Hausbesitzer und ganz besonders der Denkmalpfleger rührt vom Taubenkot an ihren Ruheplätzen her.

Taubenarten

Ringeltaube

Die Ringeltaube (Columba palumbus) ist eine Vogelart aus der Familie der Tauben. Sie ist die größte Taubenart Mitteleuropas und hier durch die weißen Flügelbänder und den weißen Halsstreifen kaum zu verwechseln. Sie besiedelt weite Teile der PaläarktisW von Nordafrika, Portugal und Irland nach Osten bis Westsibirien und Kaschmir. Ringeltauben bewohnen bewaldete Landschaften aller Art, aber auch Alleen, Parks und Friedhöfe, heute auch bis in die Zentren der Städte. Die Ernährung erfolgt wie bei den meisten Arten der Familie fast ausschließlich pflanzlich. Die Ringeltaube ist je nach geografischer Verbreitung Standvogel, Teilzieher oder überwiegend Kurzstreckenzieher und verbringt den Winter vor allem in West- und Südwesteuropa. Die Art ist trotz der starken Bejagung in vielen Ländern ein häufiger Brutvogel und in Europa nicht gefährdet.

Haustauben

Haustauben waren lange Zeit ein Adelsprivileg.

Taubenvergrämung

In einigen Städten dienen TaubenschlägeW der Populationskontrolle verwilderter Haustauben, weil ihnen dort Gipseier untergeschoben werden. Die verschiedenen Nutzungsweisen der Haustaube als Ausstellungstaube, Brieftaube, Flugsporttaube oder Fleischtaube stellen unterschiedliche Bedingungen an die Einrichtung der Taubenhäuser.

Versuche mit Falken oder Bussarden wurden mit wenigen Ausnahmen (z.B. an der Hofstatt oder im Stachus-Untergeschoss eingestellt. Man befürchtete, dass die Raubvögel auch geschützte Vogelarten vergrämen oder angreifen würden. Die Münchner Stadtverwaltung setzt vor allem auf die Verminderung des Futterangebots. Tauben werden erst als schädlich eingestuft, wenn

  • sich mehr als zehn Tiere pro 100 m² aufhalten
  • eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, z.B. Kot in Lebensmittel gelangen kann,
  • die Arbeitssicherheit gefährdet ist,
  • es sich um denkmalgeschützte Gebäude handelt,
  • wirtschaftliche Gründe vorhanden sind (z.B. technische Probleme in einem Betriebsgebäude auftreten können)[1]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise