Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen in Bayern

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Im November 1945 wird mit Einverständnis der Militärregierung das „Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen in Bayern“ zur Flüchtlingsverwaltung gegründet. Es ist dem Innenministerium unterstellt. Überall haben die Landräte Nebenstellen einzurichten. So hatte Staatskommissar Wolfgang Jänicke (1881-1968, früher Regierungspräsident in Breslau; aktiv 1945 bis 1950) fünf Regierungskommissare und 166 Flüchtlingskommissare in den Landkreisen als nachgeordnete Stellen.

Im späteren allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Worte „Flucht“ und „Vertreibung“ sowie „Flüchtlinge“ und „Vertriebene“ für das Nachkriegsjahrzehnt weitgehend angeglichen. Damals waren separat betrachtet auch die Gruppen der „Evakuierten“ und der „Displaced Persons“ (ehemalige ZwangsarbeiterInnen oder KZ-Häftlinge ohne erreichbaren Heimatort; die einen waren ins NS-Reich deportierte Ausländer, die anderen Deutsche, die sich als Juden für von der Mehrheitsbevölkerung Ausgestoßene halten mussten/waren) von großer Bedeutung. Das heißt auch, dass gerade für zwei große Opfergruppen der Nazipolitik offiziell oder alltäglich gar keine deutsche Benennung erfolgte, wenn nicht sogar diskriminierende Titulierungen wie „ehemalige Häftlinge, KZ-ler“ benutzt wurden.

Daneben stehen Versuche der Behörden, die einzelnen Begriffe trennscharf festzulegen. In Westdeutschland führte das Bundesvertriebenengesetz (19. Mai 1953) das Wort „Vertriebene“ schließlich als Sammelbegriff für alle ein, die ihre als Folge der Nazi-Verbrechen „verlorene“ Heimat „im Osten“ verlassen mussten, und bezeichnete die einst dort lebende angestammte Bevölkerung ( vor dem Stichtag 31. Dezember 1937) als „Heimatvertriebene“.

Die nach diesen Begriffen Vertreiberstaaten, also zumeist von der Sowjetunion abhängige (kommunistische) Regierungen, versuchten das Thema zu vermeiden. Wenn nötig, dann sprachen sie dabei aber jedenfalls nicht von Vertreibung, sondern von „Transfer“ oder gebrauchten entsprechende Wörter (z. B. tschechisch: Odsun = Abschub). Die DDR legte sich in ihrem Gebiet auf die Worte „Umsiedlung“ und „Umsiedler“ fest.

Das Wort „Flüchtling“ wurde dagegen für die aus der Sowjetzone/DDR Geflüchteten reserviert.

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