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'''Säkularisation''' nennt man die staatliche Nutzung oder Einziehung kirchlichen Besitzes. | '''Säkularisation''' nennt man die staatliche Nutzung oder Einziehung kirchlichen Besitzes. | ||
Bereits [[1703]] schlug Kurfürst [[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]] Österreich vor, die Besitztümer von Österreich und Bayern durch die Säkularisierung und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern, fand aber keine Gegenliebe. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts engten die bayrischen Kurfürsten Besitzrechte der bayerischen [[Klöster]] ein. [[1773]] fielen nach der Aufhebung des [[Jesuiten]]ordens durch den Papst die in Bayern gelegenen Jesuitengüter staatlicher Verwaltung zu. | Bereits [[1703]] schlug Kurfürst [[Karl Albrecht|Karl I. Albrecht]] Österreich vor, die Besitztümer von Österreich und Bayern durch die Säkularisierung und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern, fand aber keine Gegenliebe. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts engten die bayrischen [[Kurfürst|Kurfürsten]] Besitzrechte der bayerischen [[Klöster]] ein. [[1773]] fielen nach der Aufhebung des [[Jesuiten]]ordens durch den Papst die in Bayern gelegenen Jesuitengüter staatlicher Verwaltung zu. | ||
[[1789]] verfasste Maximilian von [[Montgelas]] eine Denkschrift zur Säkularisation. Er schlägt darin vor, kirchliche Einrichtungen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz auf den Staat zu übertragen. [[1802]] verfügte Kurfürst [[Maximilian I. Joseph|Max IV. Joseph]]s die Aufhebung fast aller Klöster in Bayern, vor allem die der [[Dominikaner]], [[Franziskaner]], [[Kapuziner]], [[Augustiner]] und [[Karmeliten]]. Das Vermögen der Klöster wurde zugunsten des Staates enteignet. Nur wenige Klöster blieben von der Auflösung verschont. | [[1789]] verfasste Maximilian von [[Montgelas]] eine Denkschrift zur Säkularisation. Er schlägt darin vor, kirchliche Einrichtungen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz auf den Staat zu übertragen. [[1802]] verfügte Kurfürst [[Maximilian I. Joseph|Max IV. Joseph]]s die Aufhebung fast aller Klöster in Bayern, vor allem die der [[Dominikaner]], [[Franziskaner]], [[Kapuziner]], [[Augustiner]] und [[Karmeliten]]. Das Vermögen der Klöster wurde zugunsten des Staates enteignet. Nur wenige Klöster blieben von der Auflösung verschont. |
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