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Im Artikel und im vorstehenden Text unterscheiden sich die Vornamen des kommandierenden Offiziers. Auf der Tafel steht der Name ohne Adelsprädikate und als Vorname Rudolf.* Diesen Widerspruch kann ich anhand der hier vorliegenden Informationen nicht lösen. Möglicherweise handelte es sich um einen Rufnamen oder um einen Übertragungsfehler. In der Sache des Ablaufs gibt es dabei allerdings keine Zweifel. (Lothar Gruchmann, Justiz im 3. Reich 1933-1940 erwähnt auf Seite 234 übrigens einen PG Hitlers (seit 1921) und Rechtsanwalt im bay. Staatsdienst 1934 mit dem bürgerlichen Namen Rudolf Schraut. Sollte es mit dem irgendwann zu einer Verwechslung gekommen sein? Kaum vorstellbar. Hat jemand einen Adelsspiegel bei der Hand und kann sämtliche Vornamen des fraglichen Hauptmanns nachprüfen?) | Im Artikel und im vorstehenden Text unterscheiden sich die Vornamen des kommandierenden Offiziers. Auf der Tafel steht der Name ohne Adelsprädikate und als Vorname Rudolf.* Diesen Widerspruch kann ich anhand der hier vorliegenden Informationen nicht lösen. Möglicherweise handelte es sich um einen Rufnamen oder um einen Übertragungsfehler. In der Sache des Ablaufs gibt es dabei allerdings keine Zweifel. (Lothar Gruchmann, Justiz im 3. Reich 1933-1940 erwähnt auf Seite 234 übrigens einen PG Hitlers (seit 1921) und Rechtsanwalt im bay. Staatsdienst 1934 mit dem bürgerlichen Namen Rudolf Schraut. Sollte es mit dem irgendwann zu einer Verwechslung gekommen sein? Kaum vorstellbar. Hat jemand einen Adelsspiegel bei der Hand und kann sämtliche Vornamen des fraglichen Hauptmanns nachprüfen?) Beim [http://www.br-online.de/br/jsp/seitentyp/bildergalerie.jsp;jsessionid=1LHKWUZRHV1AECSBUKSSM4Q?idx=1&id=1289306491063 BR steht] das Foto mit diesen Lebensdaten: Polizei-Hauptmann Rudolf Schraut, 4.7.1886-9.11.1923. | ||
Der Name müsste aber in den damaligen Prozessakten eindeutig benannt sein. Es ging dabei schließlich um einen Tötungsvorwurf gegen die Angeklagten. Fr. Gruß, sdfgh, 19.10.11 | Der Name müsste aber in den damaligen Prozessakten eindeutig benannt sein. Es ging dabei schließlich um einen Tötungsvorwurf gegen die Angeklagten. Fr. Gruß, sdfgh, 19.10.11 |
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